Ab dem 1. Januar 2026 stellt die Postbank die Auszahlung von Bargeld in Form sogenannter Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (ZzV) in ihren Filialen ein. Damit ist es für Bürgergeld-Empfänger*innen künftig nicht mehr möglich, sich die vom Jobcenter ausgestellten Schecks direkt von der Postbank auszahlen zu lassen.
Bargeld-Aus bei Jobcenter-Schecks
Das Bürgergeld kann bislang bei fehlendem Konto per Scheck (also ZzV) zugestellt werden. Empfänger*innen bekommen diesen vom Jobcenter und können ihn innerhalb eines Monats bei der Post oder Postbank gegen Bargeld einlösen. Dabei fallen Gebühren an: 2,85 Euro vom Jobcenter plus bis zu 7,50 Euro bei der Post, je nach Betrag. Dieses Verfahren wird seit Juli 2025 allerdings schrittweise eingestellt – ab Januar 2026 ist ein Bankkonto mit IBAN dann Pflicht, wie unter anderem das Jobcenter Magdeburg berichtet.
Wer aktuell noch keine eigene Bankverbindung besitzt und Bürgergeld erhält, muss nun handeln. Dazu gehört, sich rechtzeitig an eine Bank oder Sparkasse zu wenden und ein Konto eröffnen. Besonders relevant ist dabei das sogenannte Basiskonto. Es ähnelt einem normalen Girokonto, verzichtet jedoch auf Dispo oder Überziehungsmöglichkeiten.
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So bekommst du ein Basiskonto
Ein solcher Basiskontovertrag steht grundsätzlich allen Verbraucher*innen zu, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten – auch dann, wenn sie keinen festen Wohnsitz haben. Die Bank muss innerhalb von zehn Tagen über deinen Antrag entscheiden. Sobald Bürgergeld-Empfänger*innen ein Konto eröffnet haben, müssen sie die neue Bankverbindung beim Jobcenter persönlich vorlegen.
Falls eine Bank den Antrag auf ein Basiskonto dennoch ablehnt oder es andere Schwierigkeiten gibt, besteht die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Außerdem kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verwaltungsverfahren beantragt werden.
Quellen: Jobcenter Magdeburg, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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