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Blitzer-Apps: Nur in einem überraschenden Fall sind sie legal

Willst du dich beim Fahren per Handy vor Blitzern schützen, machst du dich schnell strafbar. Denn erlaubt sind die Anwendungen dafür gesetzlich nicht. Eine Ausnahme gibt es allerdings.

Mann sitzt erstaunt mit Handy im Auto
Blitzer-Apps zu verwenden, kann schnell zu Bußgeld führen. © pathdoc - stock.adobe.com

Schnelles Fahren kann noch schneller teuer werden. Kein Wunder also, dass sich Blitzer-Apps großer Beliebtheit erfreuen. Und dass, obwohl ihre Verwendung illegal ist. Eine Rechtslücke scheint es aber dennoch für Autofahrende zu geben.

Wer Blitzer-Apps verwendet, kann in der Regel noch rechtzeitig vom Gas gehen, bevor die Geschwindigkeitskontrolle zuschlägt und das Bußgeld fällig wird. Genau aus diesem Grund sind die Anwendungen allerdings auch strafbar. Zumindest, wenn du sie als Fahrzeugführer selbst anwendest.

Denn wie die Stiftung Warentest bestätigt, ist es Fahrer*innen nicht gestattet, ein Programm auf dem Handy für solche Zwecke zu nutzen. Ein Verstoß dagegen bedeutet den Fachleuten zufolge eine Geldstrafe in Höhe von 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Erlaubt sei es zwar, Blitzerwarnungen via Radio zu empfangen. Die Nutzung einer Blitzer-App ist Autofahrerinnen und Autofahrern laut Paragraf 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung allerdings explizit untersagt – auch wenn das unlogisch erscheint.

Eine Ausnahme gibt es

Während die Regelung für das Führen des Fahrzeugs mehr als eindeutig ist, gibt es anscheinend aber einen Graubereich, was Beifahrer*innen anbelangt, wie die Stiftung Warentest beschreibt:

„Das Verbot von Blitzer-Apps trifft laut Straßenverkehrs­ordnung nur den Fahrer eines Autos. Der Beifahrer ist nicht Führer eines Kraft­fahr­zeugs. Es könnte demnach durch­aus erlaubt sein, dass der Beifahrer eine Blitzer-App auf seinem Handy öffnet und nutzt.“

Stiftung Warentest

Zwar sehen einige Verkehrsjurist*innen auch Mitfahrende als „Beteiligte“, sollten die Anwendungen zum Einsatz kommen. Was Gerichte am Ende urteilen, bleibt allerdings abzuwarten. Entsprechende Präzedenzfälle liegen aktuell zumindest noch nicht vor.

Zulässig wäre es in jedem Fall auch, wenn sich die Fahrerin oder der Fahrer während einer Pause oder vor der Fahrt per Blitzer-App über Radarfallen informieren.

Quellen: Stiftung Warentest

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