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Blitzer-Apps: Wer sie so nutzt, zahlt Strafe

Willst du dich per Blitzer-Apps schützen, machst du dich schnell strafbar. Denn erlaubt sind sie nur in einem Fall.

Mann sitzt erstaunt mit Handy im Auto
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Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Schnelles Fahren kann noch schneller teuer werden. Kein Wunder also, dass sich Blitzer-Apps großer Beliebtheit erfreuen. Und dass, obwohl ihre Verwendung illegal ist. Eine Rechtslücke scheint es aber dennoch für Autofahrende zu geben.

Wer Blitzer-Apps verwendet, kann in der Regel noch rechtzeitig vom Gas gehen, bevor die Geschwindigkeitskontrolle zuschlägt und das Bußgeld fällig wird. Genau aus diesem Grund sind die Anwendungen allerdings auch strafbar. Zumindest, wenn du sie als Fahrzeugführer selbst anwendest.

Denn wie die Stiftung Warentest bestätigt, ist es Fahrer*innen nicht gestattet, ein Programm auf dem Handy für solche Zwecke zu nutzen. Wer dagegen verstößt, zahlt für die Nutzung des Blitzerwarners ein Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Erlaubt sei es zwar, Blitzerwarnungen via Radio zu empfangen. Die Nutzung einer Blitzer-App ist Autofahrerinnen und Autofahrern laut Paragraf 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung allerdings explizit untersagt – auch wenn das unlogisch erscheint.

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Eine Ausnahme gibt es

Während die Regelung für das Führen des Fahrzeugs mehr als eindeutig ist, gab es bis vor kurzem noch einen Graubereich, was Beifahrer*innen anbelangte, wie die Stiftung Warentest damals beschrieb: „Das Verbot von Blitzer-Apps trifft laut Straßenverkehrs­ordnung nur den Fahrer eines Autos. Der Beifahrer ist nicht Führer eines Kraft­fahr­zeugs. Es könnte demnach durch­aus erlaubt sein, dass der Beifahrer eine Blitzer-App auf seinem Handy öffnet und nutzt.“

Inzwischen hat sich das aber geändert, denn Ausnahmen sind nur noch in einem Fall erlaubt. Und zwar dann, wenn du dich vor Antritt der Fahrt über Standorte von festen Blitzern informierst. Beifahrer*innen dürfen die Anwendungen nun nicht mehr während der Fahrt nutzen, wie laut ADAC erst 2023 aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) hervorging.

Quellen: Stiftung Warentest, ADAC

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