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Berufung im Urteil gegen den Samsung-Erben

Der Erbe des Firmen-Imperiums, Lee Jae-yong, wurde wegen Korruption und Meineids zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sowohl seine Anwälte als auch die Staatsanwaltschaft legten nun Berufung gegen das Urteil ein.

Samsung-Erbe Lee Jae-yong. Foto: dpa

Nach seiner Verurteilung zu einer fünfjährigen Haftstrafe hat der Erbe des südkoreanischen Samsung-Imperiums, Lee Jae-yong, Berufung eingelegt. Sein Anwalt legte am Montag Widerspruch ein, wie das zentrale Bezirksgericht in Seoul auf seiner Website mitteilte. Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, in Berufung zu gehen. Sie hatte zwölf Jahre Haft für den Großunternehmer gefordert.

Der 49-jährige war am Freitag unter anderem wegen Bestechung, Unterschlagung von Gesellschaftsvermögen und Meineids schuldig gesprochen worden. Das Verfahren gegen Lee steht in Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um Südkoreas frühere Präsidentin Park Geun Hye.

Einziger Sohn des Samsung-Chefs

Lee Jae-yong ist der einzige Sohn von Samsung-Chef Lee Kun Hee. Seit dessen Herzinfarkt 2014 nahm Lee Jae Yong die wichtigsten Führungsaufgaben im Unternehmen wahr. Der Mischkonzern Samsung Electronics, unter anderem größter Smartphone-Hersteller der Welt, ist für ein Fünftel der südkoreanischen Wirtschaftsleistung verantwortlich.

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