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Dieses Weihnachten wird der neue Laptop vermutlich teurer als geplant

Das Weihnachtsgeschäft hat gerade erst begonnen, da gibt es auch schon den ersten Aufreger: Denn Hermes macht eine seiner ewigen Drohungen wahr.

Eine Mutter schaut mit ihren Kinder am Küchentisch auf einen Laptop.
Hermes' Weihnachtszuschlag könnte dich auch betreffen. Foto: imago/Mint Images

Weihnachten ist für Paketzusteller die stressigste Zeit des Jahres. Diesen Mehraufwand will Hermes jedenfalls nicht mehr hinnehmen. Ab November macht der Paketdienst Ernst und verlangt zum ersten Mal überhaupt einen Zuschlag für die Paketauslieferung vor Weihnachten.

Der Weihnachtszuschlag gilt vom 1. November bis 31. Dezember 2018. Erstmal betrifft er nur Geschäftskunden und Händler, die die Höhe individuell verhandeln können. Der Zuschlag gilt ausnahmslos für alle Lieferungen, selbst für Retouren.

Hermes‘ unweihnachtliche Begründung

Den Zuschlag verlangt Hermes zum ersten Mal. Der Grund dafür sei der extreme Anstieg der Paketzustellungen in den Monaten November und Dezember. Mit über 80 Millionen Paketen rechnet der Zusteller in dem Zeitraum. Pro Tag sind das über zwei Millionen Pakete, die den Besitzer wechseln. Das bedeutet Vorbereitung: mehr Personal, mehr Fahrzeuge auf den Straßen, ein höherer logistischer Aufwand, wozu auch bessere Software zählt.

Was heißt der Hermes-Zuschlag für dich privat?

Bist du Privatkunde, musst du den Weihnachtszuschlag nicht zahlen. Allerdings wirst du dich auf steigende Warenpreise einstellen müssen. Wie chip berichtet, wollen erste Händler anscheinend den Zuschlag auf ihre Kunden umlegen.

Was kannst du tun?

Willst du, dass dein Paket pünktlich zu Weihnachten unter dem Baum liegt, musst du eine Abgabefrist beachten. Das heißt, du musst du dein Paket bis spätestens Donnerstag, 21. Dezember, um 12 Uhr, in einem der zahlreichen deutschen PaketShops abgegeben haben. Abholungen wiederum musst du als Absender bis Mittwoch, 19. Dezember, bei Hermes Online oder im Kundenservice in Auftrag gegeben haben. Der 15. Dezember gilt als Stichtag für Sendungen ins Ausland.

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