Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor betrügerischen Angeboten, die fälschlich im Namen der Trade Republic Bank GmbH verbreitet werden. Besonders auffällig sei eine WhatsApp-Gruppe mit dem Titel „A20 DAX Experten Alliaz“, in der Anleger zu Investitionen in vermeintlich renditestarke Produkte verleitet werden. Die BaFin betont: Diese Offerten stammen nicht vom Neobroker, sondern sind ein klarer Fall von Identitätsmissbrauch.
Trade Republic-Kundschaft im Visier
Der Einstieg erfolgt der BaFin zufolge oft über Werbung in sozialen Medien. Dort locken Betrüger*innen mit kostenlosen Aktientipps oder vermeintlichen Schulungen zum Handel. Sie geben sich als bekannte Wirtschaftsexpert*innen aus oder berufen sich auf lizensierte Finanzinstitute, um Seriosität vorzutäuschen. Interessierte werden in WhatsApp-Gruppen eingeladen, wo angebliche Expert*innen ihr Wissen teilen und durch Moderator*innen unterstützt werden.
Über Wochen hinweg wird Vertrauen aufgebaut. Zunächst gibt es Tipps zu Aktien, später folgen angeblich innovative Anlagesysteme oder exklusive Kryptowert-Token. Um Glaubwürdigkeit zu gewinnen, werden Gewinnspiele, tägliche Check-ins und kleine Testauszahlungen angeboten.
Spätestens wenn Geld auf ausländische Konten oder in Form von Kryptowerten überwiesen werden soll, zeigt sich die eigentliche Absicht. Auszahlungen sind dann oft nur unter erschwerten Bedingungen möglich – oder gar nicht mehr. Zudem wechseln die Webseiten der Anbieter ständig, sodass Geschädigte kaum noch Chancen haben, ihr Geld zurückzubekommen.
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So schützt du dich
In Deutschland gilt: Wer Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowert-Dienstleistungen anbietet, braucht eine offizielle Erlaubnis der BaFin. Genau das fehlt bei diesen Angeboten. Das Risiko, Geld zu verlieren, ist daher hoch. Die BaFin beruft sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und warnt eindringlich vor solchen Geschäften. Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern ruft sie Verbraucher*innen zu besonderer Vorsicht auf.
Tipps zum Schutz:
- Prüfe über die Unternehmensdatenbank der BaFin, ob ein Anbieter zugelassen ist.
- Sei skeptisch bei Versprechen schneller Gewinne oder „garantierter“ Renditen.
- Leiste keine Zahlungen an ausländische Konten oder in Kryptowerten, wenn der Anbieter nicht eindeutig seriös ist.
Die BaFin informiert regelmäßig über aktuelle Betrugsfälle. Im Verbraucher*innenschutz-Podcast „Vorsicht, Betrug“ erhältst du Tipps, wie sich betrügerische Angebote frühzeitig erkennen lassen.
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Was tun, wenn es zu spät ist?
Neben der WhatsApp-Gruppe „A20 DAX Experten Alliaz“ rückt die BaFin regelmäßig ähnliche Fälle in den Fokus, in denen Betrüger über Messenger-Gruppen oder falsche Plattformen im Namen bekannter Finanzunternehmen agieren. So wurde etwa auch vor der WhatsApp-Gruppe „DAX-Elitenetzwerk 124“ gewarnt, bei der ebenfalls in nicht regulierte Apps wie „zktradepro“ gelockt wird. Solche Muster zeigen, dass es sich um eine breit angelegte Masche handelt, die Nutzer systematisch über verschiedene Ansätze täuscht.
Die Warnung der BaFin beruht nicht nur auf § 37 KWG, sondern bezieht sich in anderen Fällen auch explizit auf das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (Kryptomarkt-AuG), beispielsweise bei Plattformen wie „traderepublic-cryptos.com“. Geschädigte haben rechtlich gesehen mögliche Ansprüche nach § 263 StGB (Betrug), § 823 BGB (Schadensersatz) oder § 812 BGB (Bereicherungsrückforderung) – insbesondere, wenn der Anbieter weder Impressum noch klare Kontaktdaten angibt.
Eine frühzeitige Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft sowie anwaltliche Unterstützung kann entscheidend sein.
Quellen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Kreditwesengesetz; Strafgesetzbuch; Bürgerliches Gesetzbuch
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