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Das haben Nutzer illegaler Streamingportale jetzt zu befürchten

Seit dem jüngsten Gerichtsurteil zum Thema „Illegales Streaming“ hat sich einiges für die Nutzer geändert. Wir klären auf.

Kino.to-Logo
Die Nutzung illegaler Streamingportale wie Kinox.to oder Movie2k wurde jetzt endgültig verboten. Für den User hat das gravierende Folgen. Foto: Imago

Dass Betreiber illegaler Streamingportale wie KinoX oder Movie2k nicht im Einklang mit dem Gesetz handeln, ist schon lange klar. User dieser Seiten bewegten sich vor kurzem noch im rechtlichen Graubereich, da kein Gesetz explizit den Aufruf der kostenlosen Videostreams verbot.

Das Urheberrecht erklärte nur das dauerhafte Speichern urheberrechtlich geschützten Materials aus illegalen Quellen auf Speichermedien für rechtswidrig. Kurz gesagt: Wer den neuen Avangers-Teil noch vor dem Kinostart kostenlos herunterlädt und auf der Festplatte speichert, macht sich höchstwahrscheinlich strafbar.

Gesetz zum illegalen Streaming ist zu genau formuliert

Genau diese exakte Gesetzesformulierung legten die Nutzer illegaler Streamingportale bisher zu ihrem Vorteil aus: da sie nur einen Stream anschauen, würden sie keine Daten dauerhaft speichern und damit nicht gegen das Gesetz verstoßen. Aus technischer Sicht hält das Argument der Schwarzseher stand, denn ruft der Nutzer einen Video- oder Musikstream auf, lädt der Browser die Dateien nur für kurze Zeit in den Cache.

Der Cache ist das Kurzzeitgedächtnis des Computers. Hier gespeicherte Daten werden automatisch gelöscht, nachdem sie nicht mehr gebraucht werden. Öffnet der Nutzer also eine neue Seite oder beendet den Browser, ist das zuvor angeschaute Video bereits gelöscht.

Rechtlich waren Nutzer illegaler Streamingportale damit nicht unbedingt auf der sicheren Seite, belangt werde konnten sie jedoch auch nicht.

EuGH-Entscheidung: illegales Streaming ist strafbar

Der Gerichtshof der Europäischen Union befasste sich mit diesem Thema und entschied: Das Streaming aus illegalen Quellen ist rechtswidrig und Nutzer machen sich strafbar. Zwar behandelte das Gericht explizit das Aufrufen eines Videos per Mediaplayer (ähnlich dem Apple TV), jedoch lässt sich das Urteil auch auf den Aufruf von Seiten wie Movie2k übertragen.

In der Urteilsbegründung appellieren die Richter an den Verstand des Nutzers. Immer, wenn er wisse, oder wissen müsse, dass ein Angebot illegal sei, könne er zur Rechenschaft gezogen werden. Beim kostenlosen Streamen aktueller Netflix-Serien ist der Fall damit also klar. Gerade kinox.to ist ein Dorn im Auge der Zuständigen. Erst jüngst wurde Vodafone dazu verurteilt, kinox.to für seine Kunden zu sperren.

Damit ihr beim Online-Streaming also absolut sicher geht, nutzt ihr am besten die zahlreichen legalen Alternativen, um online kostenlose Filme anzuschauen.

Wie kann der User beim illegalen Streaming erwischt werden?

Bei der Nutzung des Internets schickt der User eine individuelle Nummer, die IP-Adresse, an die aufgerufene Seite. Anhand dieser Adresse könnten die Nutzer der Video-Portale identifiziert werden. Eine Abmahnwelle wie zu Zeiten der exzessiven Tauschbörsennutzung ist jedoch unwahrscheinlich, da, anders als bei den P2P Netzwerken, die IP-Adresse nicht öffentlich einsehbar ist. Nur die Betreiber des Videoportals kennen sie.

Damit eine Behörde Nutzer illegaler Streamingportale identifizieren kann, bleibt nur der Weg der Serverbeschlagnahmung, doch auch dann ist eine Strafverfolgung nicht garantiert. Zumindest im Fall Kino.to konnte die Polizei laut winfuture.de nur die Daten der Premium-Nutzer ausfindig machen. Die IP-Adressen der Free-User werden oft gar nicht oder nur kurz gespeichert.

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