Veröffentlicht inDigital Life

EuGH urteilt: Ab sofort kann rechtlich gegen Online-Tauschbörsen vorgegangen werden

Den Gegnern von Plattformen wie The Pirate Bay wurde der Rücken gestärkt. Das Gericht geht davon aus, dass solchen Portalen die Verbreitung von urheberrechtlichem Material bewußt ist.

Schlechte Zeiten für Tauschportale Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof hat Gegnern von Online-Tauschbörsen wie The Pirate Bay den Rücken gestärkt. Wenn Plattformen wissentlich und ohne Einverständnis der Rechteinhaber den Austausch von Filmen und Musik ermöglichten, könne gegen sie juristisch vorgegangen werden, entschieden die höchsten Richter der EU am Mittwoch.

Fall in den Niederlanden als Auslöser

Grund für das Verfahren am EuGH war ein Fall aus den Niederlanden. Dort will eine Stiftung Internetanbieter dazu bringen, den Zugang zu The Pirate Bay zu sperren. Die Plattform ist ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk, das über keinen zentralen Server verfügt. Die Website-Besucher tauschen dabei dezentral Filme und Musik über die Rechner der anderen Nutzer.

EuGH sieht Tausch als Urheberrechtsverletzung an

In seinem Urteil stellt der EuGH insbesondere fest, dass der Betrieb einer Plattform für das Tauschen geschützter Werke eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Das sei auch der Fall, wenn es letztendlich die Plattformnutzer seien, die den Zugriff auf geschützte Medien ermöglichten, denn der Betreiber spiele eine wesentliche Rolle beim Zugänglichmachen der Inhalte.

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