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Händler müssen Elektroschrott annehmen und entsorgen – aber nicht alle tun das

In Deutschland gilt für Händler die Rücknahmepflicht von Elektroschrott. Viele Kunden wissen davon nichts und die Händler weisen nicht darauf hin.

Viele Händler nehmen den Schrott nicht bedingungslos an

Ein Jahr nach Einführung der Rücknahmepflicht für Elektrogeräte im Handel kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Mängel bei der Umsetzung. Testbesuche der Verbraucher- und Umweltschutzorganisation hätten ergeben, dass viele Händler alte Geräte nicht anstandslos zurücknähmen und Verbraucher nicht ausreichend informierten, teilte die DUH am Donnerstag mit. „Bei rund der Hälfte der getesteten Händler fehlten Hinweisschilder oder die Mitarbeiter waren nicht geschult“, kritisierte Vize-Geschäftsführerin Barbara Metz.

Bei einigen der getesteten Baumärkte, Elektromärkte, Möbelhäuser und Warenhäuser gingen die Tester bei mehreren Filialen vorbei, bei anderen nur bei einer Filiale. Weiter kritisiert die DUH, dass viele Online-Händler nur einen Paketversand anböten. Stattdessen müssten sie sich nach Ansicht der Organisation am Aufbau und der Unterhaltung von Sammelstellen beteiligen. Der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Annahmepflicht für große Elektrogeräte

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher Elektroschrott bei Händlern zurückgeben, die eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmeter für Elektrogeräte haben. Bei Online-Händlern zählt die Lagergrundfläche, auf der Elektrowaren stehen. Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden – unabhängig davon, ob der Kunde ein neues Gerät kauft.

Ansonsten gilt das Prinzip alt gegen neu. Die Umwelthilfe fordert, alle Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche von 100 Quadratmetern zur Rücknahme zu verpflichten. Zudem müssten die Bundesländer die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten kontrollieren.

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