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Apples 9. Gebot: Du sollst mit unserer Software keine Waffen bauen

Apple verbietet seinen Nutzern seit Jahren, iTunes für einen nuklearen Angriff zu verwenden. Bisher hat sich augenscheinlich jeder an die AGB gehalten.

Apple-Mitgründer Steve Jobs
Apple-Mitgründer Steve Jobs hätte ein Missbrauch seiner Software für Nuklear- und Biowaffen sicher auch nicht gefallen. Foto: imago/UPI Photo

Wer vielleicht gerade dabei ist, eine Atombombe zu bauen, sollte sich vor Apple-Diensten wie iTunes hüten. Denn in den Lizenzvereinbarungen von Apple-Software ist festgelegt, dass die Software nicht zur „Entwicklung, Planung, Fertigung und Produktion von Raketen oder nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen“ missbraucht werden darf. Das berichteten Medien, darunter die Apple-Nachrichtenseite Apfellike, bereits vor fünf Jahren.

Nun ist Gizmodo-Redakteur James O’Malley erneut darauf gestoßen. In einem Tweet scherzte er am Montag, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von iTunes eine stichhaltigere Klausel über den Missbrauch nuklearer Waffen enthielten als das gesamte Dokument, das Donald Trump und Kim Jon-un auf ihrem Gipfel in Singapur unterzeichneten.

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Der Tweet verbreitete sich schnell, mit teils ebenso humorvollen Reaktionen anderer Twitter-User:

So wird der verstorbene Apple-Mitgründer Steve Jobs kurzerhand zum Comichelden Green Lantern.

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Und Kim Jong-uns Mac liefert die Erklärung für den Ausgang des Gipfels. Die Denuklearisierung habe bereits begonnen, in Kims iTunes.

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Du sollst keine Waffen bauen

Was hinter den Apple-Bestimmungen steckt, sind Softwarelizenzverträge für Endbenutzer. Bei Apple ist es nämlich so: Wer Soft- oder Hardware-Produkte des Unternehmens nutzen will, muss den AGB zustimmen. Außerdem geht damit auch einher, in Apples Softwarelizenzvereinbarung einzuwilligen. Bei Apps beispielsweise muss der Nutzer die AGB akzeptieren, bevor er sie verwenden oder überhaupt herunterladen und installieren kann. In der Juristenfachsprache würde man von einer Willenserklärung sprechen, die auch ohne Unterschrift bindend ist. Mit der Zustimmung also geht der Nutzer rechtlich gesehen einen Vertrag mit Apple ein.

Wir haben uns das „Software License Agreement for iTunes“ der Apple Inc. angeschaut und nicht nur im iTunes Store, sondern auch in anderen Software-Produkten des Unternehmens die Klausel zum Waffenmissbrauch entdeckt. Unter Punkt 9 der Vereinbarung, die in mehr als 43 Sprachen übersetzt veröffentlicht ist, findet sich das Waffenverbot. Auf den Seiten 16 bis 24 könnt ihr alles auf Deutsch nachlesen.

Natürlich verändern sich AGB und Softwarevereinbarung laufend, das ist normal. Die Version für iTunes etwa ist zuletzt am 31. August 2017 aktualisiert worden. Ein Produkt von Apple zu nutzen, ohne den AGB und der Softwarelizenzvereinbarung zuzustimmen, könnte jedoch schwierig werden, denn: „Falls Sie es ablehnen, solche Änderungen zu akzeptieren, hat Apple das Recht, die Vereinbarung zu kündigen.“

Atomare Waffe mit Hardware?

Auch für andere Produkte gilt die Lizenzvereinbarung zu dem erwähnten Waffenmissbrauch. Nachlesen könnt ihr sie für die jeweiligen Apple-Produkte, wie die den HomePod oder AppleTV hier. Für Apples Hardware gelten natürlich auch Nutzungsbestimmungen: die „Warranty Information“, die Garantiebestimmungen beziehungsweise der Gewährleistungsanspruch also. Darin tauchen Waffenhinweise allerdings nicht auf. Mit iPhones, Macs oder anderer Hardware ist es allerdings auch etwas komplizierter, eine Atombombe zu bauen.

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Für welche Zwecke Apple den Waffen-Zusatz in die Bestimmungen mitaufgenommen hat, ist nicht klar. Wir haben bei Apple nachgefragt und werden euch auf dem Laufenden halten, falls es hier etwas Neues gibt.

Bei der Konkurrenz findet sich auf den ersten Blick nichts dergleichen. In Googles Nutzungsbedingungen, beispielsweise für den hauseigenen Open-Source-Browser Chrome wird auf die „Einhaltung der Bedingungen und der anwendbaren örtlichen Gesetze, Vorschriften oder allgemein anerkannten Handlungsweisen und Grundsätze der jeweiligen Gerichtsbarkeit“ hingewiesen, nicht jedoch auf Waffen im Speziellen. Das Gleiche gilt für Amazon. Sie „dürfen die Amazon Services nicht missbräuchlich verwenden. Sie dürfen die Amazon Services nur im gesetzlich erlaubten Rahmen verwenden.“

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