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Bildrechte im Netz: Was geht und was du lieber nicht tun solltest

Schneller als jemals zuvor können wir heute Bilder mit der Welt teilen. Oftmals verstößt man dabei jedoch gegen Gesetze. Wir sagen dir, was du online posten darfst und was nicht.

Vier Freunde nehmen ein Selfie auf
Schnell ein Selfie aufnehmen und online posten? Was simpel klingt

Es geht so schnell: Man zückt sein Smartphone, nimmt ein Bild auf und in wenigen Sekunden landet die Aufnahme via Facebook, Twitter oder Instagram im Netz und wird unter Umständen mit Millionen Nutzern geteilt. Was viele User jedoch nicht bedenken – in vielen Fällen verstoßen sie damit gegen geltende Bildrechte. Wir verraten dir daher, worauf du achten musst, wenn du Bilder online hochladen willst.

Bildrechte: Das musst du wissen

Foto aufgenommen, online geteilt und alles ist in Ordnung? Ganz so einfach ist es nicht. Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das auf Artikel 1 (1) und Artikel 2 (1) des Grundgesetzes basiert, schützt jeden Menschen in Deutschland vor Eingriffen in seinen Lebens- und Freiheitsbereich. Darunter fällt auch das Recht am eigenen Bild. Hier gilt grundsätzlich, dass jede Person selbst darüber entscheiden darf, ob Bilder von ihr veröffentlicht werden dürfen – oder eben nicht.

Postest du nun also einfach ungefragt ein Bild, das nicht nur dich selbst zeigt, verstößt du damit gegen dieses Recht.

Bildrechtsverletzungen kommen häufig vor

„Rein rechtlich betrachtet sind Bildrechtsverletzungen heutzutage fast die häufigsten Rechtsverletzungen überhaupt, vielleicht zusammen mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung“, zitiert die Hannoversche Allgemeine den Rechtsanwalt Till Kreutzer.

Worauf solltest du in Zukunft also achten, wenn du Bilder auf deinen Social-Media-Kanälen posten willst? Wir verraten es dir.

#1: Einverständnis einholen

Das Gesetz besagt, dass jede Person selbst darüber bestimmen kann, ob ein Bild veröffentlicht wird oder nicht. Willst du also ein Bild online posten, musst du vorher die Genehmigung der Personen einholen, die auf dem Bild zu sehen sind. Doch es gibt Ausnahmen: Nimmst du beispielsweise Fotos im Freien auf und lichtest ein Wahrzeichen ab, so gelten die Personen auf diesem Bild als „Beiwerk“ – der Fokus muss jedoch klar auf dem Motiv liegen, einzelne Personen sollten nicht hervorgehoben sein.

Sonderfall: Bilder von Kindern

Bei Aufnahmen von Kindern wird das Ganze noch komplizierter. Denn bei Kindern unter 14 Jahren muss das Einverständnis beider Elternteile eingeholt werden, wenn eine Aufnahme des Kindes veröffentlicht werden soll. Ab 14 Jahren können die Kinder, zumindest eingeschränkt, selbst über ihre Bilder entscheiden. Generell gilt jedoch: Auf der sicheren Seite ist man immer dann, wenn man sich die Einwilligung beider Elternteile einholt.

#2 Es kommt auf den Ort der Veröffentlichung an

Bilder, die über Messenger wie WhatsApp an einen kleinen Kreis vorher definierter Empfänger gesendet werden, bedürfen nicht der Einwilligung, da dieser Versand vor dem Gesetz in der Regel nicht als „Veröffentlichung“ gesehen wird. Anders sieht es jedoch bei Plattformen wie Facebook und Co. aus. Da diese Dienste die Bilder einer potenziell riesigen Öffentlichkeit zugänglich machen können, müssen Abgelichtete der Veröffentlichung ihres Bildes zustimmen.

#3 Urheberrecht beachten

Nicht nur selbst aufgenommene Bilder können dich in Schwierigkeiten bringen. Oftmals werden auch Aufnahmen, die kostenfrei im Netz zugänglich sind, einfach weiterverbreitet. Hierbei kann es passieren, dass du gegen das Urheberrecht verstößt. Es gilt: Willst du Materialien nutzen, die nicht von dir selbst erstellt worden sind, brauchst du die Zustimmung des Urhebers. Hast du diese nicht, solltest du von der Nutzung des Materials absehen.

Ausnahme: Teilen über Social Media

Doch macht man sich etwa strafbar, wenn man ein bereits geteiltes Foto via Social Media weiterverbreitet? Nutzt man die auf den jeweiligen Plattformen integrierte „Share-Funktion“, muss man sich in der Regel keine Sorgen machen. Wird das Bild jedoch heruntergeladen, von dir gespeichert und selbstständig geteilt, sieht es wieder anders aus. In diesem Fall wäre eine Einwilligung des Urhebers notwendig.

https://youtube.com/watch?v=L-tGHw9Otgc

Fazit: Diese Grundregeln helfen dir, Bildrechte zu beachten

Wie du siehst, kann man schnell viel falsch machen, wenn es um Bildrechte geht. Willst du also auch in Zukunft Bilder online posten, halte dich an diese Grundregeln. 1. Achte darauf, das Einverständnis der Personen einzuholen, die auf der Aufnahme zu erkennen sind. 2. Beachte das Urheberrecht. Materialien anderer zu nutzen, ohne deren Einwilligung zu haben, könnte teuer für dich werden. Sieh also davon ab, wahllos Bilder oder Videos zu posten, die du nicht selbst erstellt hast.

Du machst dir Sorgen darüber, dass jemand heimlich Aufnahmen von dir erstellt? Dein Handy kann versteckte Kameras finden – wir zeigen dir wie das geht.

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