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Amazon & Co.: Eine gewöhnungsbedürftige Neuerung haben viele gar nicht bemerkt

Online-Shopping verändert sich am 15. März. Dann wird der letzte von insgesamt drei Schritten umgesetzt, die allesamt das Bezahlen bei Amazon und Co. beeinflussen.

Frau mit Kreditkarte verzweifelt vor dem Laptop.
Kostenfallen sind nicht immer einfach zu erkennen. © Getty Images/praetorianphoto

Wer als passionierter Amazon-Kunde und Freund weiterer großer Portale dem Online-Shopping zugeneigt ist, hat womöglich seit Mitte Januar eine bedeutende Veränderung wahrgenommen, zumindest, wenn auf eine sehr beliebte Bezahlmethode zurückgegriffen wird: das Zahlen per Kreditkarte. Bereits in zwei vorangegangenen Schritten wurde hier die Sicherheit erhöht, der Dritte und Letzte erfolgt nun am 15. März 2021.

Frau mit Kreditkarte verzweifelt vor dem Laptop.

Amazon & Co.: Eine gewöhnungsbedürftige Neuerung haben viele gar nicht bemerkt

Online-Shopping verändert sich am 15. März. Dann wird der letzte von insgesamt drei Schritten umgesetzt, die allesamt das Bezahlen bei Amazon und Co. beeinflussen.

Online-Shopping bei Amazon & Co.: Das hat sich seit Januar geändert

Wer für sein Online-Shopping häufig auf die Kreditkarte zurückgreift, die im Rahmen des Online-Banking von Sparkasse, DKB, Commerzbank und anderen Instituten bereitgestellt wird, der ist bereits seit dem 15. Januar 2021 mit mehreren Stufen einer bedeutenden Neuerungen konfrontiert. Um nämlich den Bezahlvorgang per Kreditkarte noch sicherer zu gestalten, wurde eine zusätzliche Verifizierung per TAN oder Passwort eingeführt. Nutzer, die per Bankeinzug zahlen, betrifft diese Änderung dagegen nicht, weswegen ihnen diese beim gewohnten Online-Shopping kaum aufgefallen sein dürfte.

Die Umstellung des Online-Banking bei der Sparkasse und anderen Banken erfolgte in drei Schritten, damit sich Kunden, aber auch Online-Shops an die Änderungen gewöhnen konnten:

  • ab 15. Januar: Zahlungen per Kreditkarte ab 250 Euro müssen neben der Angabe üblicher Identifizierungsmerkmale (Karteninhaber, Kartennummer, CVC2-Nummer) zusätzlich durch TAN oder Passwort freigegeben werden.
  • ab 15.Februar: Zwei-Faktor-Authentifizierung ab Zahlungen von 150 Euro
  • ab 15. März: Zwei-Faktor-Authentifizierung ab Zahlungen von 0,01 Euro

Die letzte Änderung am 15. März macht die Änderung beim Online-Shopping endgültig für die breite Masse spürbar, denn die Begrenzung auf hohe Beträge wird damit abschließend aufgehoben. Nun muss jeder, der online per Kreditkarte zahlen möchte, die neuen Sicherheitsmaßnahmen in Kauf nehmen.

Darauf musst du achten

Nutzt du im Rahmen deines Online-Banking bei der Sparkasse, Volksbank, DKB et cetera eine Kreditkarte (Visa, Mastercard oder American Express), prüfe, ob diese schon für die Zwei-Faktor-Authentifizierung freigegeben wurde. Mehr dazu erfährst du auf der Webseite deiner Bank in den Kategorien „Kreditkarte“, „Sicherheit“ oder „Service“.

Aktivieren kannst du die Zwei-Faktor-Authentifizierung oft genug über die App deiner Bank, mittels der du die für das Online-Shopping notwendige TAN später auch generieren kannst. Alternativ stehen TAN-Generatoren zur Verfügung.

  • Achtung: Solltest du die Option nicht aktivieren, könnten Händler deine Kreditkarte als Bezahloption beim Online-Shopping ablehnen. Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) rät: „Kunden sollten ihre Karten rechtzeitig für das neue Verfahren freischalten lassen“.

Neben der neuen Zwei-Faktor-Authentifizierung gibt es noch zusätzliche Tipps, mit denen Online.Banking sicherer wird. Hast du bereits die Sparkassen-App, aber ein neues Handy, zieh einfach um. Sollte das Online-Banking bei der Sparkasse dagegen gestört sein, kannst du einiges tun.

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