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Durchbruch beim neuen Heizungsgesetz: Das ändert sich jetzt für Mieter

Bei der geplanten Umsetzung des neuen Heizungsgesetzes hat man eine entscheidende Hürde genommen. Das spüren dann bald auch Mieterinnen und Mieter.

Heizung mit Geldscheinen
© Margit Power - stock.adobe.com

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Aus Koalitionskreisen heißt es ganz aktuell, dass bislang noch offene Punkte geklärt werden konnten. Damit ist man regierungsseitig einen Schritt näher am Heizungsgesetz 2024. Es dient dem Wechsel weg von Gas und Öl hin zu mehr erneuerbaren Energien. Am Ende wirkt sich das finanziell auf Haushalte in Mietshäusern aus, die die Neuerungen und Änderungen mittragen müssen.

Heizungsgesetz 2024: Höhere Mieten prognostiziert

Wie t-online unter Berufung auf entsprechende Quellen berichtet, habe die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP in der vergangenen Nacht einen Durchbruch in Sachen Heizungsgesetz erzielt. Dem vorangegegangen waren Verhandlungen am Wochenende, die das Ziel einer Einigung der drei Parteien bis zum Anfang dieser Woche verfolgten.

Generell sehen die neuen Richtlinien für 2024 Folgendes vor: Wer aktuell noch auf die Klassiker Gas- und Ölheizung setzt, soll spätestens ab 2045 umsatteln müssen. Der Einbau neuer Geräte ist dann zudem nur noch erlaubt, wenn sie zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden können. Dazu zählen Wärmepumpen, Photovoltaik, Biogas, Nah- und Fernwärmenetze, wie Finanzen100 berichtet.

Für Mieterinnen und Mieter kann das in den kommenden Jahren höhere Mieten bedeuten, heißt es weiter. Vor allem dann, wenn Eigentümer sich zur Umrüstung ihrer Heizungsanlage entschließen. Denn die Kosten für den Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen sowie entsprechenden Leitungen dürfen demnach an die dort wohnenden Parteien weitergegeben werden.

„Nach aktuellem Recht könnten Vermieterinnen und Vermieter die Kosten des Heizungsumbaus auf die Miete umlegen und diese um acht Prozent der aufgewendeten Investitionskosten dauerhaft erhöhen.“

Deutscher Mieterbund (via Finanzen100)

Grund dafür ist die Verpflichtung der Eigentümer zur Modernisierung. Diese hebe den Einwand der wirtschaftlichen Härte, der üblicherweise bei Mietsteigerungen angebracht werden kann, auf.

Rechenbeispiele: So teuer kann es durch das neue Heizungsgesetz für Mieter werden.

Auch Mieter*innen in der Pflicht

Aber auch wer zur Miete wohnt, hat durch das Heizungsgesetz 2024 neue Verpflichtungen. Wenn die neuen Regularien ab Januar in Kraft treten, ist die Meldung des eigenen Verbrauchs der Jahre 2021, 2022 und 2023 an den Vermieter notwendig. In der Regel lassen sich diese Informationen beim eigenen Energieversorger anfragen. Dabei gibt es allerdings noch mehrere Probleme:

  • Es ist unklar wer haftet, sollte die Meldung zu spät oder gar nicht erfolgen.
  • Es ist unklar wie der Verbrauch ermittelt wird, wenn Mieter*innen in den vergangenen Jahren (mehrfach) den Anbieter gewechselt haben.

Mieterschutzbund fordert mehr Mitbestimmung

Wie die Tagesschau schon im April berichtete, ist der Mieterschutzbund unzufrieden mit der aktuell geplanten Einbindung von Mieterinnen und Mietern. Man fordert, diese besser vor den kommenden Erhöhungen zu schützen.

Wie Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Mieterbundes, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) warnte, bestehe die Gefahr, dass sie beim Tausch von Anlagen allein gelassen würden. Es fehle im Heizungsgesetz 2024 an sozialer Abfederung. Diese müssten am Ende nämlich nicht nur die Investitionen in neue Anlagen zahlen, sondern auch höhere Heizkosten nach einer Umrüstung etwa auf Wärmepumpen-Technik, Solar- oder Biogas-Heizungen.

Quellen: t-online, Finanzen100, Tagesschau

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