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Amazon Prime: Wichtige Änderung – Millionen Kunden könnten bald Geld zurückbekommen

Unzählige Kund*innen nutzen regelmäßig und intensiv Amazon Prime. Nun könnten sie in naher Zukunft von einem kürzlichen Beschluss profitieren.

Logo von Amazon Prime
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Was ist alles bei Amazon Prime dabei

Lohnt sich Amazon Prime überhaupt? Wenn du dir diese Frage auch schon gestellt hast, lass dich aufklären.

Für das, was Amazon Prime seinen Mitglieder*innen alles bietet, sind die Kosten noch immer vergleichsweise angemessen, zumal der Premiumversand längst nicht der einzige Vorteil des Zusatzdienstes ist. Dennoch war eine vergangene Preiserhöhung nicht rechtmäßig, wie nun entschieden wurde.

Amazon Prime: Gericht erklärt Preiserhöhung als unzulässig

Konkret geht es um die Preiserhöhung, die zum 15. September 2022 in Kraft trat. Der Versandriese legte damals fest, dass Kund*innen mit einem Amazon Prime-Abonnement von diesem Zeitpunkt an monatlich statt 7,99 Euro 8,99 Euro beziehungsweise bei jährlicher Abrechnung nicht mehr 69, sondern fortan 89,90 Euro zahlen müssen. Das dazugehörige Informationsschreiben wurde im Sommer verschickt.

Gegen die Steigerung der Kosten, die dadurch um bis zu 30 Prozent höher wurden, klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Januar dieses Jahres. Im Zuge dessen urteilte das Landgericht Düsseldorf, dass die Erhöhung der Amazon Prime-Mitgliedschaft ungültig sei. Nun hat die Verbraucherzentrale auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Düsseldorf Recht bekommen, wie sie in einer Pressemitteilung berichtet.

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Das kannst du jetzt tun

Grund für das Wiederaufleben des Prozesses ist, dass Amazon gegen das Urteil in Berufung ging. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies diese jedoch zurück und bestätigte die bereits getroffene Entscheidung. Die Richter erklärten die Preisanpassungsklausel als unzulässig, da der Konzern sich das Recht zur Preiserhöhung selbst und ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund*innen eingeräumt hatte.

Für Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ist das Urteil gegen das teurere Amazon Prime-Abonnement „ein wichtiges Signal für Verbraucher*innen“. „Unternehmen dürfen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen. Das OLG Düsseldorf hat klar gemacht, dass Kund*innen auf faire und transparente Vertragsbedingungen vertrauen dürfen“, so Schuldzinski weiter.

Wenn du Amazon Prime-Mitglied bist, kannst du nun unter Bezugnahme auf das Gerichtsurteil eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge vom Versandriesen verlangen. Alternativ bereitet die Verbraucherzentrale nach eigenen Angaben eine Sammelklage vor, um die Beträge für die betroffenen Kund*innen kollektiv einzufordern. Dies ist vermutlich mit weniger Aufwand verbunden, als im Alleingang dagegen vorzugehen.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Hinweis: Ukraine-Hilfe

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.