Neben der Bezahlung mit mobilen Diensten wie PayPal sind Überweisungen für viele das Mittel zum Zweck. Hier hat sich allerdings etwas geändert, und zwar seit dem 9. Oktober 2025. Jetzt sind EU-Richtlinien verbindlich, die unter anderem mehr Sicherheit bei Geldtransfers garantieren sollen.
Überweisungen: Das ist neu
Hinter der neuen Regelung der Europäischen Union verbirgt sich zunächst die im Januar 2025 umgesetzte Verpflichtung, dass Banken Sofort-Überweisungen anbieten müssen, und zwar ohne zusätzliche Kosten. Dadurch ist es möglich, Gelder innerhalb von zehn Sekunden rund um die Uhr auf das Konto der Empfängerin oder des Empfängers zu verschicken – sowohl national als auch grenzüberschreitend.
„Sind die in Absatz 1 genannten Zahlungsdienstleister in einem Mitgliedstaat ansässig, dessen Währung der Euro ist, bieten sie ihren Zahlungsdienstnutzern bis zum 9. Januar 2025 entsprechend diesem Artikel die Entgegennahme von Echtzeitüberweisungen in Euro und bis zum 9. Oktober 2025 entsprechend diesem Artikel die Versendung von Echtzeitüberweisungen in Euro an“, heißt es dazu in der entsprechenden EU-Verordnung.
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Neues Ampelsystem für Bankkund*innen
Neben dieser Pflicht zur Bereitstellung gibt es allerdings auch eine weitere Vorgabe: Die Überprüfung der Empfängerin oder des Empfängers, also den Abgleich von Name und Kontonummer durch das zuständige Bankinstitut. Das gilt nun für alle 27 Länder der EU sowie für Norwegen, Island und Liechtenstein. Nicht in der EU ansässige Zahlungsdienstleister müssen dem ab 2027 nachkommen.
Im Rahmen dieser Empfänger*innenkontrolle beim Onlinebanking kann nach Eingabe von Name und IBAN ein Farbsignal erscheinen. Dieses zeigt Folgendes an:
- Grün: Die Daten stimmen exakt überein („Treffer“).
- Gelb: Die Übereinstimmung ist fast gegeben – ein passender Name wird zur Auswahl vorgeschlagen („Beinahe-Treffer“).
- Rot: Keine Übereinstimmung zwischen den Angaben („Kein Treffer“).
Es kann auch vorkommen können, dass nur eine Anmerkung bei nicht exakter Übereinstimmung erfolgt – zum Beispiel, wenn der Bank eine andere Empfängerkennzeichnung übermittelt wurde, als du bei der Überweisung angegeben hast. Bei technischen Störungen kann die Überprüfung ausfallen, und manche Geldinstitute sollen anstelle der Farbanzeige auch Emojis zur Darstellung nutzen.
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Darum geht es bei der neuen Verifizierung
Die baldige Überprüfung der Person, die Ziel des Geldtransfers ist, stellt eine zentrale Neuerung im Rahmen der EU-Regelungen für Sofort-Überweisungen dar. Eingeführt werden soll das Verfahren, um die Sicherheit bei der Übermittlung zu erhöhen und die Zahl der Fehlüberweisungen zu reduzieren.
So funktioniert die Überprüfung:
- Abgleich von Name und Kontonummer: Bevor die Überweisung autorisiert wird, gleicht der Zahlungsdienstleister den von der oder dem Zahlenden eingegebenen Namen der Empfängerin/ des Empfängers mit der zugehörigen Kontonummer (IBAN) ab.
- Benachrichtigung bei Abweichungen: Falls der Name nicht exakt oder nur teilweise mit der hinterlegten Kontonummer übereinstimmt, wird die oder der Zahlende darauf hingewiesen, dass es Abweichungen gibt. Du kannst dann entscheiden, ob du die Zahlung trotzdem fortsetzen oder abbrechen möchtest.
Vorteile dieses neuen Vorgehens:
- Schutz vor Betrug: Die Überprüfung soll verhindern, dass Geld an falsche Konten geschickt wird, sei es durch Tippfehler oder betrügerische Absichten.
- Reduzierung von Fehlüberweisungen: Viele Fehlüberweisungen entstehen durch falsch eingegebene IBANs oder Namen. Mit dieser Überprüfung wird das Risiko minimiert.
- Haftungsfragen: Falls ein Zahlungsdienstleister die Identität der Empfängerin/ des Empfängers nicht ordnungsgemäß überprüft und dadurch ein Schaden entsteht, kann dieser haftbar gemacht werden und muss den Betrag erstatten.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen Parlaments und des Rates, t-online
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