Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde im September 2023 nach zähen Verhandlungen verabschiedet. Sie markiert einen Wendepunkt für Gasheizungen: Ganz verboten sind sie nicht, doch ihre Nutzung wird teurer. Denn Schritt für Schritt schreibt das Gesetz die Beimischung von Biogas zum fossilen Erdgas vor.
Quoten für Gasheizungen
Seit Anfang 2024 gilt für Neubauten eine klare Vorgabe: Mindestens 65 Prozent Biogas müssen Haushalte mit einer Gasheizung nutzen.
Für bestehende Gebäude gilt hingegen eine abgestufte Regelung: Werden neue Gasheizungen zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung installiert, greift eine Staffelung gemäß § 71 Abs. 9 GEG:
- ab 2029: min. 15 Prozent
- ab 2035: min. 30 Prozent
- ab 2040: min. 60 Prozent
Nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung (spätestens Mitte 2026 in großen Städten, Mitte 2028 in kleineren Gemeinden) gilt für alle neuen Heizungen in Bestandsgebäuden ebenfalls die sofortige 65-Prozent-Quote – analog zu Neubauten – wie in § 71 Abs. 8 GEG vorgesehen.
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Gas verliert an Bedeutung
Viele Versorger haben ihr Angebot bereits angepasst. Unter Berufung auf eine Analyse des Vergleichsportals Verivox berichtet Table.Media, die Zahl der Biogastarife für Haushalte sei zwischen Juli 2023 und Juli 2025 von 175 auf 301 gestiegen. 44 davon erfüllen schon jetzt die 65-Prozent-Vorgabe, die für Neubauten und für Gasheizungen nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung gilt. Für Heizungen, die bereits in der Übergangsphase eingebaut werden, greifen dagegen zunächst die niedrigeren, stufenweise ansteigenden Quoten.
Die Preise für solche Angebote haben es in sich: Ein 65-Prozent-Biogastarif kostet im Schnitt 15 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Reines Erdgas liegt bei etwa elf ct/kWh und selbst die 15-Prozent-Tarife kommen im Mittel auf 14 ct/kWh.
Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 12.000 Kilowattstunden bedeutet das: rund 1.800 Euro Heizkosten. Mit einer Wärmepumpe, die etwa 3.000 Kilowattstunden Strom benötigt, lägen die Kosten bei circa 800 Euro – oft sogar niedriger, wenn flexible Tarife oder eine eigene Solaranlage genutzt werden.
Die Zahlen zeigen, wohin die Reise geht: 2014 hatte mehr als die Hälfte aller Neubauten eine Gasheizung, berichtete das Statistische Bundesamt Anfang Juni. 2023 waren es nur noch 20 Prozent, 2024 unter 15 Prozent. Bei den Neubauten, die 2024 genehmigt wurden, liegt der Anteil inzwischen unter vier Prozent. Die Biogas-Pflicht macht Gasheizungen noch unattraktiver – und spätestens ab 2045 sind sie ohnehin nicht mehr erlaubt.
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Wärmepumpen: Hohe Investition, aber gefördert
Wärmepumpen werden durch staatliche Zuschüsse zunehmend interessant. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können bis zu 70 Prozent der Kosten übernommen werden – abhängig von Einkommen, Effizienz und Tempo der Umsetzung.
Für ein Einfamilienhaus sind bis zu 30.000 Euro förderfähig. Damit rechnet sich die Investition oft schneller als gedacht:
- im Neubau nach 10 bis 15 Jahren,
- im Bestand dank Förderung oft schon nach 6 bis 9 Jahren.
Kontrolle der Quoten durch Schornsteinfeger*innen
Gemäß § 97 Abs. 2 GEG prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau, ob neue Heizungsanlagen den Anforderungen der §§ 71 bis 71 m entsprechen – dazu zählen auch Nachweise zur Nutzung des vorgeschriebenen Biogas-Anteils. Die Vorlage von Unternehmererklärungen kann die Prüfung ersetzen (§ 97 Abs. 5 GEG).
Verstößt jemand gegen die Vorschriften oder ignoriert die Kontrolle, wird die zuständige Behörde informiert und es können Bußgelder verhängt werden – gemäß § 108 GEG sind bis zu 5.000 Euro in Standardfällen sowie bis zu 50.000 Euro in besonders schweren Fällen möglich.
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Risiken für die Wärmewende
Seit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung wird über eine grundlegende GEG-Reform diskutiert. Bundeskanzler Friedrich Merz und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche wollen das bestehende Regelwerk vereinfachen und technologieoffener gestalten, indem sie stärker auf den tatsächlichen CO2-Ausstoß statt auf konkrete Technologien setzen. Bislang liegen allerdings keine konkreten Entwürfe vor, wodurch erhebliche Rechtsunsicherheit bleibt. Schon heute zögern viele Eigentümer*innen und Investor*innen, weil unklar ist, welche Vorgaben künftig gelten werden – ein Risiko, das den ohnehin schwächelnden Sanierungsmarkt weiter belastet.
Ökonomisch birgt eine solche Reform gleich mehrere Fallstricke. Zwar verspricht eine Abkehr von starren Technologien mehr Flexibilität, doch könnten Unternehmen ohne verlässliche Leitplanken in riskante Zwischenlösungen investieren, die weder langfristig wirtschaftlich noch klimaverträglich sind. Auch droht, dass Fördermittel ineffizient verteilt werden, wenn sie nicht gezielt auf Emissionsreduktion ausgerichtet sind. Schon jetzt weisen Energie- und Handwerksverbände darauf hin, dass eine zu großzügige Technologieoffenheit alte Gas- und Ölheizungen faktisch verlängern könnte – mit hohen Folgekosten für Verbraucher*innen, wenn CO2-Preise künftig weiter steigen.
Am gravierendsten ist aus wissenschaftlicher Sicht die Gefahr, dass die Klimaziele im Gebäudesektor verfehlt werden. Dieser Bereich hat seine Vorgaben in den letzten Jahren wiederholt gerissen. Eine Aufweichung verbindlicher Standards könnte den Emissionsrückgang noch weiter verzögern. Während Merz und Reiche Entlastung und Pragmatismus versprechen, warnen Fachleute vor einem klimapolitischen Blindflug. Ohne klare Zielvorgaben und wirksame Kontrollmechanismen besteht das Risiko, dass die Wärmewende ins Stocken gerät – mit der Folge, dass spätere, deutlich teurere Nachbesserungen notwendig werden.
Quellen: Gebäudeenergiegesetz; Table.Media; Statistisches Bundesamt
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