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Verkehrsregel: So teuer kann eine E-Zigarette am Steuer jetzt werden

Wer ein Auto fährt, dessen Aufmerksamkeit sollte voll und ganz auf den Straßenverkehr gerichtet sein. Wer sich ablenken lässt, muss zahlen.

Polizistin winkt ein Auto aus dem Verkehr.
© Gerhard Seybert - stock.adobe.com

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Autofahrer*innen müssen ab sofort deutlich vorsichtiger sein, was die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer angeht. Ein aktuelles Kölner Gerichtsurteil weitet eine Verkehrsregel aus: das Handyverbot. Das betrifft auch ein Device, das wohl nur die wenigsten auf der Rechnung hatten. Schon eine kurze Bedienung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Verkehrsregel: Diese Geräte solltest du besser liegenlassen

Der Auslöser war ein Fall aus Nordrhein-Westfalen. Ein Mann wollte während der Fahrt an seiner E-Zigarette die Dampfstärke verändern. Dafür tippte er auf das kleine Display seines Geräts, unwissentlich, dass er dabei von der Polizei beobachtet wurde. Was zunächst harmlos klang, endete mit einem Bußgeldbescheid über 150 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Nach Rechtsbeschwerden seitens des Autofahrers gegen die Verkehrsregel bestätigte schließlich auch das Oberlandesgericht Köln das Urteil (Az. III-1 ORbs 139/25). Dabei stellte es klar: „Das Tippen auf dem Touchdisplay einer E-Zigarette zur Veränderung ihres Stärkegrads verstößt ebenfalls gegen das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte durch Fahrzeugführende gemäß der Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO. Eine E-Zigarette mit Touchdisplay ist ein Gerät mit „Berührungsbildschirm“ im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO.“

Damit weitet das Gericht die bisherige Verkehrsregel deutlich aus. „Alles, was ein Touchdisplay hat, fällt unter das Handyverbot nach § 23 Abs. 1a StVO“, erklärte Rechtsanwältin Friederike Nouri auf anwalt.de. Das umfasst nicht nur Handys und Smartwatches, sondern eben auch unscheinbarere Geräte wie E-Zigaretten.

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Hände weg von Touchdisplays

Die Richter betonten, dass auch ein kurzer Blick auf ein Display eine gefährliche Ablenkung darstellt, wie t-online berichtet. Schon wenige Sekunden Unaufmerksamkeit können im Auto schwere Folgen haben. Auch bei einem Smartphone sei nicht entscheidend, ob man telefoniert oder Nachrichten schreibt, sondern, ob die Aufmerksamkeit vom Verkehr abgelenkt wird.

Für Autofahrer*innen bedeutet das: Wer seine E-Zigarette in die Hand nimmt, um Einstellungen vorzunehmen, verstößt gegen die Verkehrsregeln und riskiert dieselbe Strafe wie bei der Nutzung eines Smartphones. Erlaubt bleibt lediglich, an der E-Zigarette zu ziehen – solange das Display unberührt bleibt. Wer dagegen während der Fahrt die Temperatur, den Akkustand oder die Leistung regelt, verstößt gegen das Handyverbot.

Rechtsanwältin Friederike Nouri fasst es deshalb passend zusammen: „Die einzige sichere Regel lautet: Während der Fahrt nichts in die Hand nehmen, was ein Display hat. Wer dennoch etwas einstellen möchte, sollte das vor Fahrtbeginn erledigen oder eine Pause einlegen.“

Quellen: OLG Köln, anwalt.de, t-online

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