Eine Rettungsgasse entsteht nicht nur bei Stau, sondern muss schon früher gebildet werden. Wenn Fahrer*innen diese nicht beachten, drohen hohe Bußgelder und sogar ein Fahrverbot. Diese Punkte solltest du in solch einer Situation deshalb unbedingt befolgen.
Rettungsgasse: So machst du den Weg frei
Die Rettungsgasse hilft dabei, um den Notdienst zu einer Unfallstelle durchkommen zu lassen. Doch laut ADAC sollte diese Maßnahme nicht erst bei Stau, sondern bereits bei stockendem Verkehr angewandt werden. Sobald du also merkst, dass du auf der Autobahn nur noch Schrittgeschwindigkeit fährst, musst du eine freie Gasse zwischen dem äußerst linken und den übrigen Fahrstreifen bilden. Außerdem sollte dann für kurze Zeit ein Warnblinklicht als Warnung für andere Verkehrsteilnehmer*innen eingeschaltet werden.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob du auf einer Autobahn mit zwei, drei oder vier Spuren unterwegs bist. Den Standstreifen solltest du dabei nicht befahren, da dieser Bereich für die eintreffende Polizei frei bleiben muss. Eine Ausnahme besteht nur, wenn du von den Beamt*innen zum Befahren aufgefordert wirst oder es aus Platzgründen keine bessere Alternative gibt, um aus dem Weg zu gehen.
Das gleiche Prinzip gilt auch bei Baustellen auf meist zweispurigen Autobahnen, die kaum Möglichkeiten zum Ausweichen bieten. In diesem Fall wird empfohlen, dass alle Fahrzeuge möglichst nach rechts fahren, um eine Rettungsgasse zu bilden. Auf diese Weise kommen die Einsatzkräfte zumindest an der linken Fahrbahn vorbei. Was den Retter*innen zusätzlich helfen kann, ist etwas mehr Abstand zum Pkw vor dir zu lassen.
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Strafen bei Nichtbeachtung der Rettungsgasse
Wer keine Rettungsgasse auf der Autobahn bildet, muss mit hohen Strafen rechnen. Bei einem Verstoß drohen mindestens 200 Euro Bußgeld sowie 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Solltest du eine Rettungsgasse sogar behindern oder gefährden, werden schnell mal zwischen 240 und 280 Euro fällig.
Bei einem Unfall fahren nur die Polizei- und Hilfsfahrzeuge oder Feuerwehr- oder Krankenwagen in der Rettungsgasse nach vorne. Sollte ein anderes Auto die freie Bahn unberechtigt nutzen, muss die Person mindestens 240 Euro Bußgeld zahlen und erhält noch dazu 2 Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot. Bei einer zusätzlichen Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Strafe für die Täter*innen sogar auf bis zu 320 Euro ansteigen.
Quelle: ADAC
Hinweis: Ukraine-Hilfe
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