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Verliert Marvel die Rechte an Spiderman no way home?

Bis 2023 könnten die Nachkommen der Erfinder von Spider-Man, Iron Man und anderen Marvel-Helden die Rechte an den Figuren teilweise zurückerlangen. Marvel und der Mutterkonzern Disney gehen nun in die Offensive und verklagen wiederum die Erben.

Tom Holland in "Spider-Man: Homecoming". Foto: imago images/Everett Collection

Verliert Marvel Comics die alleinigen Rechte an Spider-Man, Iron Man und anderen Superhelden? Die Nachkommen der Miterfinder vieler Comicfiguren haben im Sommer angekündigt, ihre Rechte von Marvel zurückzufordern. Wie die Brancheninsider des „Hollywood Reporter“ berichten, gingen nun der Comic-Gigant und sein Mutterkonzern Disney in die Offensive. Sie haben wiederum Klage gegen die Erben der Zeichner eingereicht. Auch die Marvel Studios, die für das Cinematic Universe um die „Avengers“ und weitere Superhelden verantwortlich ist, könnte von dem Rechtsstreit betroffen sein.

Im amerikanischen Urheberrecht können die Autoren von Werken, deren Rechte sie abgetreten hatten, diese nach einer gewissen Zeitspanne zurückfordern. Dies planen offenbar die Erben von Steve Ditko (1927-2018). Der Comiczeichner ist Miterfinder von Dr. Strange und von Spider-Man, der 1962 erstmals in einem Marvel-Comic erschien. 2023 laufen die Rechte des Verlags an dem ikonischen Spinnenmann aus.

„Methode Marvel“: Wem gehören die Rechte?

Marvel und Disney wollen vor Gericht nun geltend machen, dass Ditko und andere Zeichner wie Stan Lee (1922-2018) oder Gene Colan (1926-2011) die Rechte an den von ihnen kreierten Figuren nie besessen haben. Sie berufen sich dabei auf die sogenannte „Marvel Methode“.

In der Redaktion sei es demnach gängige Praxis gewesen, dass die Figuren gemeinsam entwickelt worden sind. Die Rechte an Spider-Man und Co. gehörten deshalb dem Verlag und nicht den einzelnen Zeichnern und Textern. Man könne nicht festlegen, wer denn nun welche Figur erfunden habe. Deshalb habe man die Mitarbeiter auch nicht nach Figuren, sondern nach Heften bezahlt.

Marc Toberoff, der die Nachlassverwalter der Zeichner vor Gericht vertritt, will nun die „Marvel Methode“ angreifen. Sie basiere auf einem veralteten Leiharbeitsgesetz von 1909 und müsse revidiert werden. Der auf Urheberrechtsstreitigkeiten spezialisierte Anwalt vertrat schon die Erben der „Superman“-Schöpfer gegen den Marvel-Konkurrenten DC Comics in einem ähnlichen Verfahren. Damals verlor er gegen den Verlag, der von Daniel M. Petrocelli (68) vertreten wurde. Petrocelli tritt nun für Marvel an.

Was bedeutet der Streit für das Marvel Cinematic Universe?

Bei der kommenden Verhandlung, die durch eine außergerichtliche Einigung verhindert werden könnte, geht es zunächst primär um die Comics. Aber auch die Filme um die „Avengers“ und andere Marvel-Helden könnten dadurch betroffen sein. Disney würde als Mutterkonzern der Marvel Studios zwar nicht alle Rechte verlieren, müsste aber die Einnahmen an den Filmen und Serien mit den Nachlassverwaltern der Zeichner teilen.

Die Filmrechte an Spider-Man teilt sich Marvel übrigens in einem komplexen Deal mit Sony Pictures, für die Filme im Marvel Cinematic Universe ist er nur „ausgeliehen“. Wenn nun auch noch die Erben von Ditko mitentscheiden könnten, würde sich die Lage noch mehr verkomplizieren.

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