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Klage gegen Disney: Johansson ist nicht „unsensibel oder egoistisch“

Nachdem Disney sich zu einer Klage von Scarlett Johansson geäußert hat, stehen der Schauspielerin mehrere Organisationen, die sich gegen die Diskriminierung von Frauen einsetzen, zur Seite.

Scarlett Johansson verklagt Disney, weil "Black Widow" gleichzeitig im Kino und auf dem Streaming-Portal Disney+ gestartet ist. Foto: Cubankite/Shutterstock.com

Scarlett Johansson (36) verklagt Disney, da der Marvel-Blockbuster „Black Widow“ gleichzeitig im Kino und auf der Streaming-Plattform Disney+ veröffentlicht wurde. Die Hauptdarstellerin behauptet, Disney habe Vertragsbruch begangen, der Konzern wehrt sich jedoch in einem Statement und bezeichnet die Klage unter anderem als „traurig“. Die Organisationen ReFrame, Women in Film und Time’s Up, die sich gegen die Diskriminierung von Frauen im Allgemeinen und teils speziell in der Filmbranche einsetzen, stehen Johansson jetzt zur Seite.

Worum es genau geht

Unter anderem das Branchenblatt „Variety“ hatte unter Berufung auf die vorliegenden Gerichtsunterlagen berichtet, dass Johansson Disney vorwerfe, sich mit der gleichzeitigen Veröffentlichung nicht an getroffene Abmachungen gehalten und sie somit um mögliche Einnahmen gebracht zu haben.

Der Konzern hatte daraufhin in einem Statement erklärt, dass die Klage unbegründet sei – und diese als „traurig und bedauerlich“ bezeichnet, da sie „die erschreckenden und anhaltenden globalen Effekte der Covid-19-Pandemie“ vernachlässige. Man habe die Einnahmemöglichkeiten der Schauspielerin, die bereits 20 Million US-Dollar (umgerechnet etwa 16,8 Millionen Euro) erhalten habe, sogar verbessert.

Schauspielerin ist nicht „egoistisch“

In einem gemeinsamen Statement der erwähnten Organisationen, das dem Branchenportal „Deadline“ vorliegt, heißt es jetzt, dass man sich nicht in die rechtliche Angelegenheit einmischen wolle. Man stehe aber entschieden gegen Disneys Äußerungen, mit denen versucht werde, „Johansson als unsensibel und egoistisch darzustellen“, nur weil sie versuche, ihr vertraglich zugesichertes Recht durchzusetzen.

Es handle sich um eine geschlechtsspezifische Attacke auf den Charakter der Schauspielerin, die in einem geschäftlichen Konflikt nichts zu suchen habe. Der Angriff trage zudem „zu einer Umgebung bei, in der Frauen und Mädchen so wahrgenommen werden, als ob sie weniger fähig wie Männer seien, ihre eigenen Interessen zu schützen, ohne Kritik an der eigenen Person ausgesetzt zu sein“.

„Black Widow“ war die erste Marvel-Produktion seit rund zwei Jahren, die wieder in den Kinos angelaufen war. Laut „Box Office Mojo“ hat der Action-Blockbuster bisher weltweit mehr als 320 Millionen Dollar, rund 270 Millionen Euro, eingespielt.

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