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Bundestrojaner-Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet

Nicht mehr nur Terror soll mit der Überwachung von Kommunikationsdiensten wie WhatsApp überwacht werden. Die weitreichendere Bestimmung hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.

Ein trojanisches Pferd beim Burning Man Festival. Der "Bundestrojaner" ist wesentlich kleiner und unsichtbar. Foto: ap

Die Daten sollen dabei direkt auf den Geräten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner auf der Technik installieren. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden.

Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. In dem Gesetz ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass „mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte, informationstechnische Systeme eingegriffen wird“.

Gesetz in der Kritik

Ermittler können demnach Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung einsetzen. Bisher waren sie zur Terrorbekämpfung zugelassen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der großen Koalition gegen den Widerstand der Opposition beschlossen.

Das Gesetz ist umstritten, unter anderem weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Reichweite der Maßnahmen mit der Verfassung vereinbar ist.

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