Er halte das «in diesem Fall für wahrscheinlich», sagte er der «Welt am Sonntag». Lammert erklärte: «Fast jeder sieht einen Regelungsbedarf. Gleichzeitig hält fast jeder es für nötig, dass ein solcher gesetzlicher Regelungsbedarf nicht faktisch zu Zensur führen darf. Wie man das eine erreicht, ohne das andere zu bewirken, ist hochkompliziert.» Immerhin könne eine Prüfung des Gesetzes durch das Verfassungsgericht auch ein Beitrag zur Lösung sein, weil sich aus dem Urteil entweder grünes Licht ergebe oder man Hinweise erhalte, wo nachgebessert werden müsse.
Sieben von zehn Experten halten das Gesetz für Verfassungswidrig.
Der Bundestag hatte am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz beschlossen, das die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und YouTube verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Künftig werden die Netzwerkbetreiber verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden bereitzustellen. Sieben von zehn Experten sagten bei der Anhörung im Bundestag, sie hielten das Gesetz für verfassungswidrig.