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Wird das Grundgesetz geändert, um staatliche Gegenangriffe auf Cyberattacken zu legitimieren?

Das Bundesinnenministerium erwägt eine Änderung des deutschen Grundgesetzes. Geschaffen werden soll eine Grundlage für eigene Hackerattacken auf Cyber-Angreifer.

Bereits Anfang November hat sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für sogenannte Hack Backs im Falle von Cyberattacken stark gemacht. Um unmittelbar bevorstehende Angriffe besser abwehren oder weitere Schäden vermeiden zu können, sehe er aktive Gegenmaßnahmen als eine adäquate Maßnahme an.

Rechtliche Voraussetzungen für Gegenangriffe werden geprüft

Im Bundesinnenministerium steht gegenwärtig zur Diskussion, ob zur Durchsetzung solcher Maßnahmen eine Grundgesetzänderung notwendig ist. Geprüft werden die rechtlichen Voraussetzungen, mittels denen der Staat Gegenangriffen einsetzen darf, um Cyberattacken zu stoppen oder diesen entgegenzuwirken. Man gehe mittlerweile davon aus, dass eine reine Prävention in Zukunft nicht mehr als Abwehrmaßnahme ausreichen würde.

Im Zentrum der Überlegungen stehen Szenarien, wie bundesweite Angriffe auf die IT von Krankenhäusern oder kritische Infrastrukturen, von denen im schlimmsten Fall Hunderttausende betroffen wären.

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