Im Laufe der vergangenen Jahre hat die Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt der EU, insbesondere die Artikel 15 und 17, einige Kritik geerntet. Ein vergleichbares Gesetz soll nun auch in Australien in Kraft treten. Neben vielen weiteren Diensten könnte ein Leistungsschutzrecht in dieser Ausführung auch die weitere Nutzung der Google Suchmaschine erschweren.

Google: Suchmaschine in der Schwebe
"Wenn diese Version des Entwurfs Gesetz werden würde, hätten wir keine andere Wahl, als die Google-Suchmaschine in Australien nicht mehr zur Verfügung zu stellen", sagte Mel Silva, Vizepräsident von Google Australien und Neuseeland, am Donnerstag vor dem Ausschuss für Wirtschaftsgesetzgebung des australischen Senats.
"Nachdem wir uns die Gesetzgebung im Detail angesehen haben, mussten wir zu dem Schluss kommen, dass wir aufgrund der finanziellen und operativen Risiken keine Möglichkeit sehen, weiterhin einen Service in Australien anzubieten", fügte Silva The Sydney Morning Herald zufolge hinzu.
Ein ähnliches Urteil hatte der US-Konzern bereits in Folge der Erlassung der EU-Urheberrechtsreform gefällt. Hierzulande ist es jedoch vor allem der Aggregator Google News, durch den das Unternehmen mit einem Leistungsschutzrecht (Art. 15) und Upload-Filtern (Art. 17) an seine Grenzen stoßen würde. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für Politik und Wirtschaft entwickelt.
Leistungsschutzrecht – in der EU bereits erlassen
Wenngleich der EU-Rat der umstrittenen Urheberrechtsreform mit einigen Ausnahmen bereits im April 2019 zugestimmt hat, steht noch immer die Frage im Raum, wie diese auf Bundesebene umgesetzt wird. Nach wie vor bestehen einige der verantwortlichen Politiker darauf, dass sich das Gesetz auch ohne Upload-Filter durchsetzen ließe. Rein faktisch betrachtet ist das nicht der Fall.

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