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Thermomix TM6: Das bedeutet das üble Gerichtsurteil für Kunden

Der Thermomix TM6 sorgt erneut für Frust. Zumindest bei Verkäufern und Kunden. Sie führen sich von Vorwerk übel betrogen. Das wurde entschieden.

Mann guckt sauer aufs Handy
Die Telekom startet den Kampf für schnelleres Internet mit einer Funkloch-Aktion. Foto: iStock/Slphotography

Zum Release des Thermomix TM6 hatten sich Anfang 2019 zahlreiche Kunden und Verkäufer massiv beschwert. Erst kurz vor knapp wurden sie über die Veröffentlichung informiert. Verkäufer konnten sich auf die Markteinführung nicht richtig vorbereiten und viele Kunden hatten erst den TM5 gekauft, der auch nicht wirklich günstig ist. Und nun gibt ein Gericht auch noch Hersteller Vorwerk in allem Recht. So steht die Lage.

Thermomix TM6: Dieses Urteil sorgt für Ärger

Thermomix-Hersteller Vorwerk muss nicht (!) Monate im Voraus eines neuen Produkts darüber informieren. Das hat das Wuppertaler Landgericht am Donnerstag entschieden. Das Urteil bedeutet auch: Wenn ein Thermomix neu ist wie der Thermomix TM6, kann das ein paar Tage vorher angekündigt werden. Unfair, finden Kunden und Verkäufer, die so nicht planen können und wollen.

Geklagt hatte eine Kundin im Januar 2019. Sie hatte sich gerade erst den Thermomix TM5 gekauft, als drei Monate später das neue Modell auf den Markt kam. Sie fühlte sich betrogen und wollte ihr Gerät daraufhin zurückgeben. Das Gericht hat ihre Klage jedoch abgewiesen.

Vielen Kunden und auch Verkäufern erging es aber ähnlich. Sie wollen auf dem neuesten Stand der Technik sein und daher für informiert werden, dass ein Thermomix neu herauskommt. So sorgte der Thermomix TM6 schon vor seinem Release für Frust. Im Vergleich zu seinem Vorgängermodell kann er auch Rösten, Fermentieren, Karamellisieren und Vakuumgaren, kostet allerdings auch ein wenig mehr (statt 1.299 1.359 Euro). Verkäufer wurden anscheinend erst am Tag des Marktstarts informiert.

Auch in Zukunft keine Infos

Der Vorsitzende Richter betonte, Vorwerk habe zwei Monate vor der erfolgten Produktankündigung keine Aufklärungspflicht über das neue Produkt gehabt. Das bestätigt die Verbraucherzentrale. Es ginge um die Einhaltung des Wettbewerbsrechts.

Für dich als Kunden hat das nervige Folgen: Auch in Zukunft wirst du darüber, dass ein Thermomix neu erscheint erst kurzfristig informiert werden. Das ist jedenfalls auch nach dem Thermomix TM6-Desaster anzunehmen und spätestens jetzt nach dem Gerichtsurteil.

Immer Ärger um den Thermomix

Die Küchenmaschine von Vorwerk hatte in letzter Zeit häufiger für Ärger gesorgt. So fragten sich viele,ob der Thermomix am Ende wäre. Aber auch die Billig-Varianten sind nicht frei von Kriitk. Im Juni sorgte ein veraltetes Android-System im WLAN des Lidl-Thermomix für Aufregung. Trotzdem sind die Thermomix-Alternativen nicht viel schlechter als das Original.

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