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Elektrogeräte: Millionen Produkte aus dem Verkehr gezogen – aus guten Gründen

Die Bundesnetzagentur hat 2022 für etliche Elektrogeräte ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Dabei handelte es sich um Produkte von minderwertiger Qualität, die in vielen Fällen hohe Sicherheitsrisiken bargen.

Ein Haufen Elektroschrott.
© mrallen - stock.adobe.com

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Beim Kauf von Elektrogeräten sollte idealerweise nicht nur der Preis stimmen, sondern auch die Leistung. Und damit ist vor allem auch eine gute Qualität gemeint. Trotzdem schaffen es immer wieder minderwertige Artikel auf den Markt. Wie kürzlich bekannt wurde, schritt deshalb auch 2022 die Bundesnetzagentur wieder ein, indem sie Millionen Produkte aus dem Verkehr zog.

Mehr als 15 Millionen Elektrogeräte verboten

Das geht aus einer neuen Pressemitteilung hervor. Demnach hat die Agentur allein im Jahr 2022 mehr als 15 Millionen Elektrogeräte vom Markt genommen. Als Grund für diese Entscheidung gibt man erhebliche formale Mängel an, die mögliche Verursachung von Funkstörungen sowie die Nichteinhaltung gesetzlicher Anforderungen.

Der Warenkahlschlag betrifft den Handel im Internet wie auch den Einzelhandel. Online hat man mehr als 2.600 zweifelhafte Angebote erkannt und entfernt, was bereits den Löwenanteil von über 13 Millionen Geräten betraf. Im Einzelhandel erließ man 23 Vertriebsverbote und 1.145 Anforderungen zu Mängelbehebungen, die insgesamt 1,72 Millionen Artikel betraf.

Gut zu wissen: Es gibt drei Typen von Elektrogeräten, die man am besten niemals wegwerfen sollte. Das hat auch ganz bestimmte Gründe.

Unter anderem verboten: Diverse Fernbedienungen und Energiespargeräte

Die auffälligste Kategorie sollen Elektrogeräte für Lichteffekte gewesen sein, von denen man 3,2 Millionen verschiedene Exemplare aus dem Verkehr zog. Bei ihnen sollen oftmals die CE-Kennzeichnung sowie eine deutschpsrachige Anleitung gefehlt haben. Auch operierten viele in unzulässigen Laser-Klassen.

Energiespargeräte mit zweifelhafter Funktionsweise und Handsender beziehungsweise Funkfernbedienungen waren auch millionenfach vertreten. Letztere nutzten bisweilen unerlaubterweise Frequenzbereiche, die nur dem Militär vorbehalten sind, weshalb diese gestört werden konnten. Aber auch Batterieladegeräte mit hohen Grenzüberschreitungen konnten militärische Funkanwendungen und IP-Dienste beeinträchtigen. Bei vielen smarten Funksteckdosen bestand außerdem eine erhöhte Stromschlag- oder Brandgefahr.

In Zusammenarbeit mit dem Zoll untersagte die Bundesnetzagentur zusätzlich die Einfuhr von insgesamt 720.000 Produkten. Diese dürfen auch generell nicht auf dem europäischen Markt verkauft werden.

Wertvolle Tipps zum Schutz gegen schlechte Elektrogeräte

Die Bundesnetzagentur gab in ihrem Schreiben einige Tipps, die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Elektrogeräten unbedingt beherzigen sollten:

  • Nur bei seriösen Anbietern und Quellen bestellen; gegebenenfalls vorher über Anbieter informieren, zum Beispiel bei Verbraucherzentralen.
  • Ist eine EU-Adresse vorhanden, unter der man den Händler oder Partner erreichen kann? Sie muss auf dem Artikel, in/auf der Verpackung oder auf dem Paket vorhanden sein.
  • AGB sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen müssen existieren.
  • Die Produktbeschreibung muss genau beachtet werden und eine deutschsprachige Anleitung beiliegen.
  • Der Preis sollte im Vergleich zur Konkurrenz plausibel erscheinen (zum Beispiel gibt es bei Amazon SSD-Festplatten, deren Angebot zu gut ist, um wahr zu sein).
  • Bei Unsicherheiten, unbedingt bei den Händlern anfragen – seriöse Quellen antworten schnell.
  • Falls nötig: Nachschauen, ob der Steckertyp in Deutschland nutzbar ist.

Quelle: Bundesnetzagentur

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