Veröffentlicht inProdukte

Mähroboter nachts betreiben: Hierauf solltest du achten

Mähroboter nachts fahren zu lassen, kann grundsätzlich erlaubt sein. Allerdings hängt es von verschiedenen Faktoren ab. Erfahre jetzt alles, was du wissen musst.

Mähroboter mäht nachts den Rasen
© Bartek - stock.adobe.com

Die besten Heckenscheren // IMTEST

Akku-Heckenscheren gehören zur Garten-Grundausstattung. IMTEST hat fünf Modelle an zwei Kilometern Hecke geprüft.

Dürfen Mähroboter nachts fahren und welche gesetzlichen Regelungen müssen dabei beachtet werden? Wir führen dich durch alle Fakten, die du kennen solltest. Auch zeigen wir dir, welche Maßnahmen du ergreifen solltest, damit keine Probleme entstehen.

Das ist die Rechtslage beim nächtlichen Mähroboterbetrieb

Zunächst einmal gibt es kein generelles bundesweites Verbot für den nächtlichen Betrieb von Mährobotern in Deutschland. Allerdings legt die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) für Wohngebiete einen Grenzwert von 40 dB fest, wie Maehroboter Guru weiß. Das bedeutet, dass dein Mähroboter nachts betrieben werden darf, solange er diesen Lärmgrenzwert nicht überschreitet.

Hinweis: Der Grenzwert von 40 dB wird hierbei nicht am Gerät selbst gemessen, sondern ab dem Grundstück des Nachbarn. Du brauchst jetzt also beim Mähroboter kaufen nicht nach einem Gerät mit einer Lautstärke unter 40 dB suchen, denn selbst die Mähroboter mit geringer Lautstärke landen eher bei 55 – 50 dB.

Je nach Bundesland oder Gemeinde können jedoch zusätzliche einschränkende Bestimmungen in Form von Lärmschutzverordnungen gelten. Diese können beispielsweise bestimmte Zeiten für die Nachtruhe festlegen, in denen der Betrieb von Mährobotern untersagt ist.

In der Regel dauert die Nachtruhe in Deutschland von 22 Uhr bis 6 Uhr, wobei es auch hier Ausnahmen geben kann, etwa für Industriegebiete.

Beeinträchtigung von Nachbarn und rechtliche Aspekte

Die Rechtslage bezüglich des nächtlichen Mähroboterbetriebs ist komplex und etwas undurchsichtig:

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich Paragrafen, die sich auf Beeinträchtigungen wie Lärm- oder Geruchsbelästigungen beziehen. § 906 BGB regelt die Zufügung von Immissionen, während § 1004 BGB das Recht auf Beseitigung und Unterlassung von Störungen behandelt. Daher solltest du darauf achten, dass dein Mähroboter nachts niemanden stört und keine unzumutbare Lärmbelästigung verursacht.

Wenn du in einer Mietwohnung lebst oder ein Haus gemietet hast, solltest du zudem beachten, dass auch der Mietvertrag oder die Hausordnung spezielle Regelungen zur Lärmproduktion enthalten kann. In solchen Fällen ist es ratsam, sich mit deinem Mähroboter 🛒 an die vorgegebenen Bestimmungen zu halten, um Probleme mit Vermietern oder Nachbarn zu vermeiden.

Tipp: Wird dein Mähroboter zu laut? Dafür kann es verschiedene Ursachen geben, die wir uns in unserem Artikel genau angesehen haben.

Tierschutz und Sonntagsruhe beim Mähroboterbetrieb

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim nächtlichen Betrieb von Mährobotern ist der Schutz von nachtaktiven Tieren. Mähroboter können für Igel eine Gefahr darstellen, insbesondere nachts, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes größer ist. Igel rollen sich bei Gefahr zu einer Kugel zusammen, was gegen die Klingen des Mähroboters jedoch nicht hilft.

Um Igeln und anderen Tieren Schutz zu bieten, kannst du verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört beispielsweise die Anbringung einer sogenannten Igelschutz-Apfelschürze am Mähroboter. Diese verhindert, dass Tiere von den Klingen erfasst werden. Zudem kannst deinen Mähroboter jeden Tag so mähen lassen, dass er möglichst wenig in die Aktivitätsphase von nachtaktiven Tieren eingreift.

Auch wenn Mähroboter nachts betrieben werden dürfen, sofern sie die entsprechenden Lärmgrenzwerte einhalten, gibt es auch Regelungen zur Sonntagsruhe. Mähroboter dürfen grundsätzlich auch sonntags mähen, solange die geltenden Ruhezeiten eingehalten werden. In vielen Bundesländern und Gemeinden ist dies beispielsweise zwischen 13 und 15 Uhr der Fall.

Quelle: Maehroboter Guru, eigene Recherche

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Die mit „Anzeige“ oder einem Einkaufswagen 🛒 gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links. Die verlinkten Angebote stammen nicht vom Verlag. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, erhält die FUNKE Digital GmbH eine Provision von dem betreffenden Online-Shop. Für dich als Nutzer*in verändert sich der Preis nicht, es entstehen für dich keine zusätzlichen Kosten. Die Einnahmen tragen dazu bei, dir hochwertigen, unterhaltenden Journalismus kostenfrei anbieten zu können.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.