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Ja, es hat Konsequenzen, deinen Netflix-Account zu teilen

Dein Netflix-Konto kannst du ganz einfach und jederzeit für andere zugänglich machen. Die Frage ist, ob du das wirklich tun solltest, denn von Netflix ist diese Nutzung nicht ganz so vorgesehen.

Zwei Menschen
Teilst du deinen Netflix-Account

Wir alle lieben Netflix. Der Streaming-Dienst ist bequem und ständig nutzbar, und das Angebot ist riesig. Einzig der Preis von 13,99 Euro für ein Premium-Abo kann den ein oder anderen dazu verleiten, seinen Netflix-Account zu teilen. Aber ist das legal?

Netflix-Account teilen: Legal, oder nicht?

Klar ist, Netflix hat sich das Verhalten seiner Nutzer sicherlich anders vorgestellt oder zumindest gewünscht. Dem Streaming-Dienst sollen durch gemeinsame Nutzung nämlich angeblich Milliardeneinnahmen verloren gehen.

Da du aber schon bei einem Basis-Abo auf zwei Geräten streamen darfst, wundert es natürlich nicht, das viele ihren Netflix-Account teilen, mindestens um Kosten zu sparen.

Das sagen die Netflix-AGB zu geteilten Accounts

Unter Punkt 4.2 der Netflix-AGB gibt es einen Paragrafen, der sich explizit mit dem „Account-Sharing“ beschäftigt. Darin heißt es: „Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden.“

Geht es danach, ist es zunächst also definitiv verboten, deinen Netflix-Account zu teilen, wenn du ihn für Personen außerhalb deines Haushalts freigibst. Wirst du dabei erwischt, dass zum Beispiel ein Freund von dir über dein Konto streamt, kann es von Netflix gesperrt werden.

Netflix hat Anrecht auf Schadenersatz

Je nachdem, wie extensiv du gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, ist Netflix auch dazu berechtigt, Schadenersatz von dir zu verlangen. Die Rechnung ist einfach: Teilst du deinen Netflix-Account mit 100 Personen, kann der Streaming-Dienst die ihm dadurch entgangenen Abo-Gebühren von 99 Nutzern zur Basis seiner Forderungen machen.

Eigentlich aber bist du als Nutzer sicher

Dies sei jedoch eher unwahrscheinlich, sagt ein Jurist gegenüber orange vom Handelsblatt. Das liege vor allem daran, dass die AGB von Netflix sehr einfach gehalten und zu Teilen sogar widersprüchlich seien. So ließe sich zum Beispiel herauslesen, dass zwar die Verwaltung des Netflix-Accounts nur durch den Inhaber erfolgen darf, der Netflix-Account jedoch geteilt werden kann, sobald es nur um das Schauen von Inhalten geht.

Widersprüchlich hieße dann, dass ein Gericht den Streitfall höchstwahrscheinlich zugunsten des Nutzers auslegen würde. Da darüber bisher jedoch noch nicht entschieden wurde beziehungsweise solche Fälle bisher nicht bekannt sind, sei dies vorerst nur eine Mutmaßung.

Fazit: Möglich, aber nicht unbedingt empfehlenswert

Ja, du darfst deinen Netflix-Account teilen, zumindest wenn du bestimmte Bedingungen einhältst. Mitgliedern deines Haushalts ist der gemeinsame Zugriff immerhin gestattet. Allen, die nicht mit dir in einer Wohnung wohnen, ist es laut Netflix-AGB explizit verboten, über dein Konto zu streamen.

Die schlimmste Konsequenz, die dir dadurch drohen kann, ist Schadenersatz in Höhe der entgangenen Abo-Gebühren. Viel wahrscheinlicher ist allerdings, dass dein Konto gesperrt wird. Nur wenn du bereit bist, dieses Risiko einzugehen, solltest du deinen Netflix-Account weiter teilen.

Beachte allerdings, dass es auch eine andere Gefahr gibt, die dir droht, wenn du deinen Netflix-Account teilst. Dazu kommt, dass dir dabei bald eine KI auf die Schliche kommen könnte.

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