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Steuerklärung: Legale Tricks – diese 3 Dinge sind wirklich erlaubt laut Experten

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet in Kürze – höchste Zeit also, sich jetzt noch mit zulässigen Kniffen auseinanderzusetzen, um das Beste für sich herauszuholen.

Paar spricht mit Steuerberater
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Handy von der Steuer absetzen – es kann so einfach sein

Möchte man das Handy von der Steuer absetzen, braucht es einen triftigen Grund.So muss das besagte Gerät beruflich genutzt werden. Freiberufler, Journalisten und Makler haben zudem die besten Chancen.

Bis zum 31. Juli 2025 muss die Steuerklärung in diesem Jahr eingereicht werden, wenn du sie selbst erledigst. Für etwas mehr Rückzahlung als sonst kannst du auf die folgenden Methoden zum Absetzen zurückgreifen. Sie wurden von Fachleuten bestätigt und sind vielen kaum bis gar nicht bekannt.

Steuerklärung 2024: Kennst du diese Tricks?

Gerade, wenn du nicht genau weißt, was man alles über die Steuerklärung absetzen kann, solltest du jetzt genau aufpassen. Das Fachportal Finanztip hat eine Auflistung legaler Tricks erstellt, mit denen du die durchschnittlichen 1.000 Euro Erstattung überschreiten kannst. Das Gute: Viele Verbraucherinnen und Verbraucher können sie anwenden.

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Credit: Buhl Data Service GmbH

#1 Trotz Trennung gemeinsam Steuern abrechnen

Gerade bei stark unterschiedlichen Einkommen zahlt sich für Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung aus. Zwar gibt es Ausnahmen, doch in der Regel bringt das Ehegattensplitting deutliche steuerliche Vorteile. Sogar wenn sich Paare im vergangenen Jahr getrennt haben, lässt sich dieser Bonus noch nutzen.

Das bedeutet: Auch wenn die Trennung emotional belastend war, ist eine gemeinsame Steuererklärung für 2024 weiterhin möglich. Das Finanzamt hat daran in der Regel nichts auszusetzen – im Gegenteil, dieser Weg ist ausdrücklich erlaubt, wie Finanztip erklärt.

#2 Pauschale auch ohne Arbeitsmittel nutzen

Folgende Dinge zählen zu den typischen Arbeitsmitteln, die du steuerlich geltend machen kannst: Handy, Faxgerät, Anrufbeantworter, Computer inklusive Zubehör, Taschenrechner, Ausstattung für das Homeoffice wie Schreibtisch, Stuhl, Regal, Lampe, Mülleimer, Pinnwand oder Uhr – ebenso wie berufsspezifische Bücher, Diktiergeräte oder Arbeitskleidung.

Aber: Selbst, wenn du keinerlei Ausgaben für derartige Dinge hattest, kannst du pauschal 110 Euro als Werbungskosten ansetzen. Diese Regelung ist zwar nicht gesetzlich festgeschrieben, wird aber von vielen Finanzämtern akzeptiert – mit Ausnahme einzelner Bundesländer wie Sachsen und Brandenburg.

Im schlimmsten Fall fordert das Finanzamt Nachweise. Kannst du keine Belege vorlegen, wird der Betrag einfach gestrichen. Weitere Konsequenzen drohen dir dabei nicht.

#3 Kinderbetreuung durch die Großeltern beachten

Kosten für die Kinderbetreuung gelten im Rahmen deiner Steuerklärung als Sonderausgaben. So viel ist den meisten Eltern bekannt. Was dennoch oft übersehen wird: Auch dann, wenn zum Beispiel Oma und/ oder Opa unentgeltlich die Aufsicht übernehmen und dafür einen Anfahrtsweg haben, kannst du das steuerlich nutzen. Erstattest du etwa die Fahrtkosten (zum Beispiel mit 30 Cent pro Kilometer), zählen diese als Betreuungskosten und können abgesetzt werden.

Wichtig dabei: Ihr müsst zuerst eine schriftliche Vereinbarung darüber treffen und entsprechende Beträge dann immer überweisen, um im Fall der Fälle einen ordnungsgemäßen Nachweis zu gewährleisten.

Quellen: Finanztip

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