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Bundeskartellamt entscheidet noch 2017, ob Facebook seine Marktmacht missbraucht

Im Verfahren, das seit Anfang 2016 läuft, soll noch in diesem Jahr ein Urteil gefällt werden. Man sei auf einen zügigen Abschluss aus.

Foto: Pexels

„Wir hoffen noch in diesem Jahr auf Ergebnisse“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Mittwoch bei der Jahres-Pressekonferenz in Bonn. Die Behörde prüft seit Frühjahr 2016, ob Facebook seine eine marktbeherrschende Position missbraucht, um an Daten der Nutzer zu kommen.

Urteil gegen Google gilt als „Leuchtturm“

Das jahrelange Verfahren der EU-Kommission gegen Google bezeichnete Mundt als „Leuchtturm“ für die Arbeit der Wettbewerbsbehörden in der Internetwirtschaft. Die Kommission hatte am Dienstag eine Rekord-Geldbuße von 2,42 Milliarden Euro gegen den Internet-Riesen verhängt, weil er seine Marktmacht bei Produktvergleichen missbraucht habe.

Bisher erfolgreiche Auflagen gegen Amazon

Die Höhe der Strafe sei berechtigt angesichts der hohen Umsätze, die Google gerade mit den umstrittenen Geschäftsbereichen erziele, sagte Mundt. Das Bundeskartellamt habe das Online-Geschäft zu einem zentralen Thema gemacht und bereits mehrere „Internet-Fälle“ abgeschlossen, sagte Mundt. Dazu zählten Auflagen gegen die Kaufplattform Amazon Marketplace und Hotelbuchungsportale. Neben Facebook werde etwa auch gegen den Online-Ticketvermarkter CTS Eventim ermittelt.

Erst ein Viertel der Bußgelder von 2016 verhängt

Die Wettbewerbsbehörden hätten bei der Überwachung der komplizierten Internet-Geschäftsmodelle inzwischen die „lernende und forschende Phase“ hinter sich gelassen und könnten nun wesentlich schneller reagieren, sagte Mundt. Insgesamt hat das Bundeskartellamt nach seinen Worten 2016 rund 125 Millionen Euro Bußgeld wegen verbotener Absprachen in den verschiedenste Branchen verhängt. Im ersten Halbjahr 2017 waren es bisher 33 Millionen Euro.

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