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Gerichtsbeschluss: Emojis sind ausreichend, um Vorsatz zu signalisieren

Eine Frau wurde zu Schadenersatz verurteilt, weil sie mit Smileys zustimmend auf eine Wohnungsannonce reagierte, der Mietvertrag später jedoch nicht zustande kam.

Foto: dpa

Forscher befassen sich schon seit einiger Zeit mit der Frage, ob Emojis in Zukunft die geschrieben Sprache, wie wir sie heute kennen, verdrängen könnten. Einen deutlichen Schritt in diese Richtung scheint es zu geben, wenn die bunten Gesichter Gegenstand rechtlicher Fragen werden.

Durch Emoji Interesse an Wohnung ausgedrückt

In Israel wurde ein solcher Fall verhandelt und mit dem Urteil beschlossen, dass Emojis durchaus eine rechtskräftige Gültigkeit besitzen können. Konkret: Ein Vermieter hatte eine Online-Anzeige für eine freie Wohnung geschaltet und tauschte Nachrichten mit einer möglichen Mieterin aus, die einen sehr interessierten Eindruck auf ihn machte. Grund für diese Annahme waren unter anderem zahlreiche positiv und optimistisch wirkende Emojis.

Klage nachdem potenzielle Mieter verschwanden

Beide Parteien korrespondierten mehrfach miteinander, sodass sich der Vermieter auf ein Zustandekommen des Vertrages verließ und die Anzeige aus dem Netz nahm. Daraufhin verschwanden die potenziellen Mieter allerdings. Aufgrund des ihm entstandenen Schadens reichte der Vermieter Klage ein unter Berufung auf „Verlass“. Im israelischen und internationalen Vertragsrecht ist es allgemeines Prinzip, dass jemand, der sich auf den ausgedrückten oder implizierten Vorsatz zum Vertragsabschluss einer anderen Partei verlässt und daraufhin entsprechend handelt, die andere Partei verklagen darf, sobald ihm Schaden entsteht, weil das Vorhaben nicht durchgeführt wurde.

Emojis sind rechtlich offen auslegbar

Laut des zuständigen Richters Amir Weizebbluth drückten in diesem Fall die fröhlichen Emojis die Absicht aus, Geschäfte miteinander zu machen. Sie hätten soviel Interesse signalisiert, dass sich der Vermieter auf die optimistische Sprache in Wort und Bild verlassen habe. Als wesentlicher Teil der modernen Kommunikation seien Emoji rechtlich offen interpretierbar. Dem Vermieter wurden vom Richter 8.000 Shekel zugesprochen, rund 1.994 Euro.

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