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WhatsApp reagiert auch mit neuem Mindestalter auf kommenden EU-Datenschutz

Die neue Verordnung zum Schutz von Nutzerdaten ist bei WhatsApp angekommen. Der Messenger macht Änderungen, die theoretisch länger das elterliche Einverständnis fordern.

Jugendliche mit Smartphones.
Wie angekündigt hat WhatsApp das Mindestalter für die Nutzung seines Dienstes bis spätestens 25. Mai 2018 angehoben. Foto: imago/Westend61

Das WhatsApp-Mindestalter für Nutzer wird durch den Messaging-Dienst bei der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung von 13 auf 16 Jahre angehoben. Die Verordnung verlangt allerdings keine harte Kontrolle der Altersgrenze – etwa durch das Hochladen eines Altersnachweises. Eine solche Kontrolle ist bei WhatsApp entsprechend auch nicht geplant.

WhatsApp: Kein Mindestalter-Nachweis nötig

Neue und bestehende WhatsApp-Nutzer werden demnächst in der App gefragt, ob sie älter als 16 sind. Die ab 25. Mai greifenden EU-Regeln erfordern bis zu diesem Alter die Zustimmung der Eltern zur Datenverarbeitung. Der WhatsApp-Eigentümer Facebook entwickelte ein Verfahren, um diese Freigabe einzuholen, der weitgehend eigenständig agierende Chat-Dienst verzichtet dagegen darauf. Außerhalb der EU bleibt das Mindestalter bei 13 Jahren.

Präsenz von WhatsApp in der EU geschaffen

WhatsApp richtete für die Verarbeitung der Daten europäischer Nutzer zudem eine neue Tochterfirma in Irland ein, wie das Unternehmen in einem Blogeintrag am Dienstag bekanntgab. Das bedeutet zugleich nicht, dass die Daten auch ausschließlich innerhalb der EU lagern werden.

WhatsApp betont, dass Inhalte der Kommunikation bei dem Dienst durch sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nur für Absender und Adressat sichtbar sind, aber nicht für den Dienst selbst. Entsprechend überschaubar werden daher auch die gesammelten Daten ausfallen, die man gemäß der Datenschutz-Verordnung als Nutzer herunterladen kann. Diese Funktion solle in den kommenden Wochen umgesetzt werden, kündigte WhatsApp an.

Vorerst teilt WhatsApp Daten (noch) nicht mit Facebook

Es bleibe vorerst dabei, dass Account-Informationen nicht mit der Mutter Facebook zur Personalisierung der Werbung beim Online-Netzwerk verwendet werden. Facebook stelle zugleich die Infrastruktur und es würden Telefonnummern ausgetauscht, die Spam-Nachrichten verbreiteten. Allerdings betonte WhatsApp auch: „Wie wir bereits in der Vergangenheit angekündigt haben, möchten wir zukünftig enger mit anderen Facebook-Unternehmen zusammenarbeiten und werden dich über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten.“

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Im Vorfeld Ankündigung zur Anhebung des Mindestalters bei WhatsApp

Bereits vor einigen Wochen gab es eine Ankündigung von WhatsApp, das Mindestalter für die Nutzung anzuheben. Wie der Watchblog „WABetainfo“ meldete, wollte der Dienst spätestens zum 25. Mai seine Nutzungsbedingungen bezüglich des Alters seiner Nutzer entsprechend ändern.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Twitter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

WhatsApp auf Firmenhandys könnte zusätzliche Probleme schaffen

Abgesehen vom Mindestalter müssen sich WhatsApp-Nutzer eventuell auch im Berufsumfeld auf Änderungen einstellen. Da WhatsApp beispielsweise auf das Adressbuch zugreift und die dort gelisteten Kontakte mit vorhandenen WhatsApp-Usern abgleicht, entstehen datenschutzrechtliche Schwierigkeiten im Umgang mit Kundeninformationen. Besonders die Übertragung der Daten an Facebook ohne Zustimmung der betroffenen Personen ist unzulässig und könnte ab dem 25. Mai dafür sorgen, dass WhatsApp zum Teil illegal wird.

Hintergrund der Änderungen rund um das WhatsApp-Mindestalters und mögliche berufliche Komplikationen bei der Nutzung des Messengers sind die Regelung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, dass 1. die Daten von Jugendlichen erst ab dem Alter von 16 Jahren verarbeitet werden dürfen, und 2. die Weitergabe von Kundendaten ohne deren Einwilligung einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt.(alka/les/dpa).

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