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Gesichtserkennung nicht illegal: Google schmettert haltlose Klage ab

Greift die Gesichtserkennung von Google Photo deine Privatsphäre an? Ein neues Gerichtsurteil soll das klären.

Richterhammer
Die Klage konnte abgewiesen werden. Foto: Pexels

Ein Chigagoer Richter hat Googles Antrag auf Abweisung einer Klage stattgegeben. Der Vorwurf: Der Konzern habe mit seiner Software zur Gesichtserkennung gegen das Gesetz zum Schutz biometrischer Daten des US-Bundesstaats Illinois verstoßen. Dem Gericht zufolge konnten die Kläger nicht demonstrieren, in wiefern das System eine „konkrete Verletzung“ der Richtlinie begangen habe.

Worum ging es den Klägern gegen Google?

Wie Engadget berichtet, begann das Verfahren bereits im März 2016. Dabei verlangten die Kläger mehr als fünf Millionen US-Dollar von Google. 5.000 Dollar sollten für jede beabsichtigte Verletzung des Rechts anfallen, weitere 1.000 US-Dollar für jede unbeabsichtigte Verletzung. Während die betreffende Software Gesichter auf Bildern ausmacht und erkennt, kann sie ihnen keinen Namen zuweisen, sofern diese nicht von den Nutzern angegeben sind.

Mehr zu Googles Gesichtserkennung:

Erst wenn ein User ein Bild entsprechend bezeichnet hat, ist es dem System möglich, ähnliche Fotos auszumachen und sie einander zuzuordnen. Das Gesetz zum Schutz biometrischer Daten erfordert die Zustimmung zur Sammlung persönlicher Identifikatoren. Es ist jedoch laut dem Gerichtsurteil nicht ersichtlich, dass diese Informationen tatsächlich identifiziert werden.

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