Veröffentlicht inDigital Life

WhatsApp-Status: Mit manchen Inhalten machst du dich vielleicht künftig strafbar

Künftig solltest du dir überlegen, was du in deinem WhatsApp-Status teilst. Möglicherweise gesetzeswidrige Inhalte könnten bald strafrechtlich verfolgt werden.

WhatsApp-Logo
Teilst du bestimmte Inhalte über deinen WhatsApp-Status, so machst du dich eventuell strafbar. © imago images/NurPhoto

Anfang des Jahres sprach das Amtsgericht Frankfurt ein Urteil, das nun mögliche Konsequenzen für bestimmte Inhalte deines WhatsApp-Status eröffnet. Die Entscheidung könnte als künftiger Wegweiser gesehen werden, solltest du gewisse Dinge über die Funktion des Messengers teilen.

WhatsApp-Status: Folgen Strafen für diskriminierende Posts?

Genauer gesagt geht es bei dem Urteil um einen Fall aus dem Jahr 2019. Ein Mann teilte ein etwa anderthalbminütiges Video über seinen WhatsApp-Status. Dieses zeigt Aufnahmen aus der NS-Zeit und schürt Hass gegenüber der jüdischen Bevölkerung. Neben verfassungswidrigen Elementen wie Hakenkreuzen und nationalsozialistischen Flaggen wird auch der Hitlergruß gezeigt. Dies offenbart die Mitschrift des Amtsgerichts Frankfurt vom 28.02.2022.

Das Video soll über 24 Stunden lang für alle Kontakte des Angeklagten einsehbar gewesen sein. Allein auf seinem Handy fanden die Ermittler über 229 Kontakte, die Zugriff auf das Video hatten. Das Gericht geht davon aus, dass das Video einem „für den Angeklagten nicht kontrollierbaren Personenkreis von mindestens 75 Personen zugänglich gemacht wurde“. Dies sei gleichzusetzen mit einem strafbaren Verbreiten derartiger Inhalte.

Angeklagter kann sich mit Inhalt nicht identifizieren

Der als volksverhetzend wahrgenommene Inhalt des Videos sei für den Angeklagten lächerlich. Dieser könne sich eigenen Aussagen zufolge nicht damit identifizieren. Er gestand zwar ein, Hitler und Hakenkreuze in dem Video erkannt zu haben, räumte jedoch ein, selbst keine rechtsradikale Einstellung zu vertreten.

Das Gericht sah den Sachverhalt jedoch etwas kritischer und ließ verlauten, der Mann habe wissentlich in Kauf genommen, mit der Verbreitung des Videos für rechte Hetze zu sorgen. Vertraut man einem Bundeszentralregisterauszug, so habe der Angeklagte jedoch in der Vergangenheit keine rechtsradikalen Einträge oder Vergehen vorzuweisen.

Mit dem Urteil könnte man den Weg für Strafen gegenüber der Verbreitung von Propaganda und volksverhetzenden oder diskriminierenden Inhalten ebnen. Überlege dir also in Zukunft gründlich, was du über deinen WhatsApp-Status so teilst. Übrigens machst du dich mit dem Mitlesen von WhatsApp-Nachrichten ebenfalls strafbar und wir erklären dir, wie du dich dagegen schützen kannst.

Quellen: Amtsgericht Frankfurt, heise

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.