#2 Falsches Gassigehen
Wer sich selbst nicht bewegen, aber seinem Hund den Auslauf dennoch nicht versagen möchte, könnte auf die Idee kommen, ihn neben dem Auto laufen zu lassen. Für das Vergehen, ein Tier vom Kfz aus zu führen, wird laut Paragraph 28 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allerdings ein Bußgeld von fünf Euro verhängt. Das gilt im übrigen nicht nur für Hunde, sondern auch für Pferde, Kühe und alle anderen Tiere.