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Kabel-TV vor Änderung: Darauf müssen sich nun Mieter einstellen

In den Mietnebenkosten ist in der Regel Kabel-TV mit dabei. Für die einen ist das Segen, für einige hingegen Fluch. Nun wurde ein neues Gesetz beschlossen.

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Ab 2024 gibt es einige Änderungen in puncto Kabel-TV. Foto: iStock.com/skynesher

Seit fast 40 Jahren werden die Haushalte hierzulande mit Kabel-TV versorgt. Dabei schlossen Vermieter:innen Verträge mit TV-Anbieter:innen und verlegten die Kosten auf die Mietnebenkosten. Das wird sich aber nun ändern. Ab 2024 gilt eine neue Regelung.

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Kabel-TV: Diese Neuerung tritt in Kraft

Im Grunde genommen war die Regelung sehr simpel gehalten: Vermieter:innen vereinbarten mit Kabel-Anbieter:innen einen Vertrag, der dafür sorgte, dass das ganze Haus Kabel-TV empfangen kann. Die Kosten wurden dabei auf die Mieter:innen als Mietnebenkosten umgeschrieben. Der monatliche Abschlag betrug beziehungsweise beträgt nach wie vor rund zehn Euro. Allerdings war es für diejenigen ein Problem, die Kabel-TV überhaupt nicht gebraucht haben oder gar wollten.

Mit der Reformierung des Telekommunikationsgesetzes wird die Regelung nun gekippt. Das bedeutet, dass Vermieter:innen die TV-Kosten in Zukunft nicht mehr auf die Mietnebenkosten umlegen dürfen. Ab 2024 müssen sich dann Mieter:innen selbst um Kabel-TV kümmern.

Das könnten die größten Auswirkungen sein

Sowohl für Vermieter:innen als auch für Mieter:innen wird das mehr oder weniger große Auswirkungen haben. Hier wird vor allem für erstere der Druck größer, ihre Häuser über Glasfaserleitungen versorgen zu lassen. Sollte das geschehen, dürfen Vermieter:innen die Kosten für die Verlegung auf die Mieter:innen übertragen. Diese würden ungefähr bei fünf Euro pro Monat liegen.

Für Mieter:innen hingegen ist es Fluch und Segen. Vor allem für Einkommensschwächere war dieses Gesetz sehr hilfreich, da sie verhältnismäßig wenig für Kabel-TV zahlen mussten. Doch ab 2024 müssen sie sich selbst drum kümmern. Mieter:innen, die sowieso auf Kabel-TV verzichteten, doch aufgrund der Mietvertrags gezwungen waren die Kosten mit zu tragen, haben ab 2024 freie Auswahl.

Die Kosten für Kabel-TV dürfen Vermieter:innen ab 2024 nicht mehr auf die Mieter:innen übertragen. Alternativ ist es auch möglich, auf Streaming-Sticks umzusteigen. Hier haben wir den Fire TV Stick vs. Chromecast-Vergleich. Aber auch im Internet kannst du fernsehen und das auch noch kostenlos.

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