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DNA löst Verschwörungstheorie um Doppelgänger von Hitlers Stellvertreter

Adolf Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß wurde nach seiner Verhaftung zu lebenslanger Haft verurteilt. Aber war der als „Spandau Nr. 7“-bekannte Insasse wirklich Heß selbst?

Adolf Hitler und Rudolf Heß
Es gibt seit 70 Jahren die Verschwörungstheorie

Ein bis 1987 im Gefängnis nur als „Spandau Nr.7“ geführter Häftling sorgte für über 70 Jahre für Verschwörungstheorien. Es wurde angenommen, dass es sich bei dem Mann um Adolf Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß handelte. Richtig sicher war man sich allerdings nie. DNA soll nun das Rätsel um den möglichen Doppelgänger gelöst haben.

Die Verschwörung um Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß

1941 war Heß allein von Deutschland nach Schottland geflohen – anscheinend, um einen Friedensdeal zwischen Deutschland und Großbritannien auszuhandeln. Als sein Plan fehlschlug, wurde er vor Ort verhaftet, bei den Nürnberg-Prozessen verurteilt und in ein Gefängnis in Berlin-Spandau überführt. Dort erhielt er die Bezeichnung „Spandau Nr. 7“.

Ein britischer Gefängnisarzt sorgte schließlich für die Zweifel um Heß‘ Person, die in den folgenden Jahrzehnten Bestand haben und denen sogar US-Präsident Franklin D. Roosevelt Glauben schenken sollte. W. Hugh Thomas glaubte, dass es nicht Heß war, der in Spandau einsaß, sondern ein Schwindler, der sich als Hitlers Stellvertreter ausgab.

Letzter Versuch: DNA-Tests

Die Verschwörungstheorie konnte selbst durch einen Untersuchung der britischen Regierung nicht entkraftet werden und für 70 Jahre fragte man sich, ob Heß der Justiz entkommen war und sich ein schönes Leben in Übersee machen würde. 2011, als Heß im Krematorium verbrannt wurde, sah man die letzte Chance, das Rätsel per DNA auszulösen, als verloren.

Nicht so ein pensionierter Militärarzt der US-Armee und ein österreichischer Forensiker. In mühevoller Detektivarbeit konnten sie nach gründlicher DNA-Analyse nun den Schluss ziehen, dass es sich bei „Spandau Nr. 7“ tatsächlich um Rudolf Heß, Nazi und Stellvertreter Hitlers, gehandelt hat.

„Spandau Nr. 7“ war der Nazi Rudolf Heß

Obwohl Heß 2011 verbrannt wurde, gab es im Gefängnis Spandau aufgrund ärztlicher Untersuchungen aller Häftlinge nämlich noch vereinzelte DNA-Reste des Nazis. Darunter eine Blutprobe, die Heß 1982 abgenommen und seitdem hermetisch versiegelt aufbewahrt wurde.

Aus dem getrockneten Blut ließ sich Jahre später noch DNA extrahieren, die allerdings mit einem lebenden Verwandten von Heß abgeglichen werden musste. Da sein Sohn Wolf Rüdiger Heß kurz zuvor verstorben war, benötigten die Wissenschaftler einige Zeit, weitere Anverwandte des Nazis zu finden.

Am Ende konnte anhand des vererbten Y-Chromosoms und weiterer markanterTeile des Genoms eindeutig festgestellt werden, dass es sich bei der DNA um jene von Rudolf Heß handelte. Dessen Frau Ilse glaubte die Doppelgänger-Theorie schon zu Heß‘ Lebzeiten nicht. Es wird berichtet, sie machte regelmäßig Scherze bei den Gefängnisbesuchen: „Wie geht es dem Doppelgänger heute?“.

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