Trotz diverser Alternativen bleibt Bargeld in Deutschland weiterhin das am meisten verwendete Zahlungsmittel. Problematisch ist das nicht, dennoch hat sich die EU auf ein Verbot geeinigt, das die Verwendung in einem Fall verbietet. Beträge ab 10.000 Euro dürfen so bald nicht mehr beglichen werden.
Teilweises Bargeld-Verbot: Darum kommt es
Wie Zeit Online unter Berufung auf den Europäischen Rat berichtet, haben die Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten die gemeinsame Entscheidung gefällt, entsprechende Zahlungen mit Bargeld zu verbieten. Hintergrund ist das verstärkte Vorgehen gegen Geldwäsche.
Das betrifft aber nicht nur Summen über 10.000 Euro, sondern auch spezielle geschäftliche Transaktionen. Dazu gehört unter anderem der Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen. Bei regelmäßig auftretenden hohen Zahlungen mit Bargeld will man zudem die Identität der Beteiligten prüfen. Verdächtiges Verhalten solle gegebenenfalls gemeldet werden.
Welche Folgen und Strafe ein Verstoß gegen die genannten Maßnahmen im Detail nach sich ziehen wird, ist bislang noch nicht bekannt.
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Neues Gesetz soll auch Profifußball betreffen
Laut Eero Heinäluoma, Verhandlungsführer im Europaparlament, seien strengere Regeln gegen Geldwäsche „längst überfällig. […] Bislang verlieren die Mitgliedstaaten Milliarden von Euro“, warnt er gegenüber Zeit Online weiter. Dabei schreckt man auch nicht vor dem Profifußball zurück.
Wie in der Einigung festgehalten, soll dieser ab 2029 ebenfalls unter die neue Bargeld-Regelung fallen. Das beträfe dann beispielsweise auch finanzstarke Fußballvereine wie den FC Bayern München oder Borussia Dortmund. Dem Rat zufolge gelte Profifußball als mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa. Im Verdacht stehen hierbei die Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten.
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Davor warnt die Politk
Trotz der positiven Implikationen gibt es auch kritische Stimmen aus der Politik. So dürfe man laut CSU-Europaabgeordnetem Markus Ferber „den Kampf gegen Geldwäsche nicht mit dem Kampf gegen Bargeld verwechseln“. Die Ausweitung der Vorschriften auf Fußballvereine sei zudem „komplett willkürlich“.
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, braucht es noch die formale Zustimmung von Europaparlament und Mitgliedstaaten. Letztere hätten laut EU-Rat die Flexibilität, die Höchstgrenze auf einem niedrigeren Niveau als 10.000 Euro festzulegen.
Quellen: Zeit Online
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