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WhatsApp-Gruppe: Auch als Admin musst du für Inhalte anderer haften

Auch eine WhatsApp-Gruppe ist kein rechtsfreier Raum. Müssen Admins aber für die Fehler ihrer Mitglieder haften?

Mann schaut nachdenklich auf sein Handy
Du solltest in WhatsApp-Gruppen genau im Auge behalten, was für Nachrichten du empfängst. Foto: Getty Images/Westend61, Popular Logos [M] via Canva.com

Der Messenger WhatsApp beherbergt eine umfangreiche Vielfalt an Funktionen. Auch Gruppen kannst du in der App erstellen und ihr Kontakte hinzufügen. Sie können darin mehr oder weniger machen, was sie wollen, doch ist auch eine solche WhatsApp-Gruppe kein rechtsfreier Raum.

Mann schaut nachdenklich auf sein Handy

WhatsApp-Gruppe: Auch als Admin musst du für Inhalte anderer haften

Auch eine WhatsApp-Gruppe ist kein rechtsfreier Raum. Müssen Admins aber für die Fehler ihrer Mitglieder haften?

WhatsApp

Bereits 2009 gründeten Jan Koum und Brian Acton den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp. Mittlerweile ist dieser Teil des US-Konzerns Facebook und räumt international ordentlich ab. Wenngleich mittlerweile Alternativen wie Signal und Telegram aufkeimen, kann es bislang noch kein anderer Messenger wirklich mit ihm aufnehmen.

WhatsApp-Gruppe: Urteil wirft Fragen auf

Der Administrator einer WhatsApp-Gruppe kann nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein anderes Mitglied der WhatsApp-Gruppe einen anstößigen Beitrag verfasst. Die Napur Bench des Bombay High Court entschied dies im Fall eines 33-jährigen Mannes und wies den entsprechenden Fall zu sexuellen Übergriffen ab. Der Mann stand vor Gericht, weil er als Admin nichts gegen ein Mitglied unternommen hatte, das ein weibliches Gruppenmitglied beleidigt und belästigt hatte, berichtet Gadgets360°.

Wie aber verhält es sich mit der Rechtslage in Deutschland? Kann der Admin einer WhatsApp-Gruppe hierzulande für die Taten ihrer Mitglieder zur Verantwortung gezogen werden? Unter strafbare Inhalte in Deutschland fällt in Deutschland unter anderem „das Versenden kinderpornografischen Materials, der Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung, die Leugnung des Holocausts, sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole“, zitiert Techbook den Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Wird derartiges Material in einer WhatsApp-Gruppe geteilt, machen sich auch alle anderen Mitglieder sowie der Admin strafbar. Der Grund ist in diesem Fall aber nicht das Weiterleiten, sondern der Besitz verbotener Inhalte. Bei einer Beleidigung, wie sie vor dem Bombay High Court, verhandelt wurde, trifft die Schuld allerdings den Absender. Denn an und für sich handelt es sich bei einer solchen, auch wenn sie als Screenshot auftritt, nicht illegal, sofern sie keine anderen strafrechtlich relevanten Inhalte umfasst.

Neues von WhatsApp

Während die Rechtslage immer wieder Thema von Diskursen ist, liefert WhatsApp neue Funktionen, die die Beweisführung in solchen Fällen erschweren könnte. So prüft der Messenger derzeit weitere Optionen des „Disappearing Messages“-Features, die in Zuge eines neuen WhatsApp-Updates eingeführt werden könnten. Wir verraten dir hingegen, wie du verhindern kannst, ungefragt zu einer WhatsApp-Gruppe hinzugefügt zu werden.

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