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Heute läuft es aus: Deutsche Behörde setzt Tesla Ultimatum wegen „gefährlicher Produkte“

Tesla hat die deutsche Rechtslage schon öfter zu seinen Gunsten ausgereizt. In einem Fall sieht das KBA aber keinen Spielraum.

Tesla-Logo.
Der US-amerikanische Autobauer Tesla wurde im Jahr 2003 gegründet. © imago images/MiS

In den USA muss der dort ansässige Autobauer Tesla derzeit hunderttausende Fahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind nach aktuellem Stand die Modelle 3, S und Y. Auch am deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist diese Nachricht nicht vorbeigegangen. Da das Unternehmen aus dem kalifornischen Palo Alto hierzulande bislang keine entsprechende Rückrufaktion gestartet hat, setzte ihm die Behörde eine Frist – sie endet schon am Freitag.

Tesla: KBA setzt ein Ultimatum

Das niederländische Pendant zum KBA, die RDW, hat bereits einen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge angeordnet. Damit scheint klar, dass nicht ausschließlich Margen in den USA von den Fehlern betroffen sind. Allerdings betrifft die Entscheidung der Abteilung für Straßenverkehr nicht nur die Niederlande. So ist die RDW für die Zulassung der Tesla-Modelle in der gesamten Europäischen Union zuständig. Das Problem: In Deutschland kam die Warnung über die potenziell gefährlichen Fahrzeuge der Marke Tesla zunächst nicht an.

Nach Informationen der Welt warnen die Niederländer:innen im Fall dreier Defekte vor „Verkehrsunfällen mit Personenschaden“. Beim Tesla Model 3 könne etwa die Verkabelung der Rückfahrkamera beschädigt werden, wenn man die Heckklappe öffne und schließe. Ein Fehler in der Sekundärverriegelung des vorderen Kofferraums beim Model S könne wiederum dazu führen, dass sich die Motorhaube während der Fahrt öffne. Am Model Y bestehe ein Fehler bei den Vorder- und Hinterradaufhängungen. Sie könnten sich im schlimmsten Fall verformen oder gar lösen.

Über solche „gefährlichen Produkte“ klärt die EU-Kommission in der Regel im Rahmen sogenannter RAPEX-Meldungen auf. Bislang tauchen die Warnungen der RDW aber nicht in der dafür vorgesehenen Datenbank auf. „Ein verdrehter Vorhang-Seitenairbag [beim Model 3] wird bei einem Aufprall möglicherweise nicht richtig ausgelöst, was das Risiko eines Herausschleuderns oder einer Verletzung der Insassen erhöhen könnte“, warnt das KBA aber nun etwa in der hauseigenen Rückrufdatenbank. Bis Freitag habe Tesla noch selbst Zeit, aktiv zu werden. Anschließend schalte sich die Behörde selbst ein.

Wenige Fahrzeuge betroffen

In Deutschland sei die Zahl der betroffenen Fahrzeuge extrem niedrig. Dennoch gilt es, aufmerksam zu sein. Fährst du ein Tesla Model 3, S oder Y, kann es nicht schaden, dich bezüglich der Rückrufaktion auf dem Laufenden zu halten. Vor einem „fehlerhaft verschraubten Fahrwerkskomponenten“ und dem resultierenden „Verlust der Fahrstabilität“ warnte das KBA schon im Dezember 2021.

Quelle: Welt; Kraftfahrt-Bundesamt

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