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Aufgepasst: Diese wichtigen Änderungen erwarten Verbraucher im Juni

Diesel dürfen in Berlin bald nicht mehr fahren, dafür können wir auf E-Scooter umsteigen: Diese und weiter Änderungen gibt es im Juni zu beachten.

Mann isst Baguette im Flieger.
Änderungen im Juni: Wer in Zukunft im Flugzeug Hunger hat

Als Verbraucher den Überblick über neue Urteile, Rechte und Pflichten zu behalten, ist nicht immer einfach. Auch im Juni 2019 wird sich wieder einiges ändern – nicht alles ist dabei erfreulich. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Verbraucher zusammengefasst, damit du bestens informiert bist.

Flugzeug-Snacks, Dieselverbote und E-Scooter: Das ändert sich im Juni 2019

Die neuen Regelungen, die im Juni in Kraft treten, begegnen uns in vielen Bereichen. Wo es bald keine kostenlosen Snacks mehr gibt und warum du in diesem Monat umweltfreundlicher unterwegs sein kannst, erfährst du hier. Auch spannend: In diesem Monat steht ein wichtiges Urteil an. Schon bald könnte dich ein neues Gesetz vor lästigen Gebühren an EC-Automaten schützen.

#1 Mindestverkaufsgebühr bei Amazon

Amazon wird in diesem Monat eine bereits abgeschaffte Regel wieder einführen: Sie betrifft die Gebührenstrukturen von Produkten und damit primär den Händler. Aber auch wir Verbraucher könnten indirekt von den neuen Vorgaben betroffen sein.

Ab dem 5.Juni führt der Onlineversandhändler eine Verkaufsgebühr von mindestens 30 Cent pro Artikel ein. Das betrifft alle Kategorien, ausgenommen sind nur Bücher, Musik, Videos und DVDs, Software, Videospiele und Videospielkonsolen, Lebensmittel und Feinkost, Bier, Wein und Spirituosen.

Für Drogerieprodukte und Schmuck werden die Verkaufsgebühren gesenkt: Der Händler muss für diese Produktkategorien ab Juni nur noch Abgaben in Höhe von 8 und 5 Prozent machen. Zuvor waren es 15 bzw, 20 Prozent. Günstiger wird’s auch bei Möbeln und Wohnaccessoires: Statt bisherigen 25 Prozent fallen bei einem Einkauf ab 200 Euro künftig nur noch Gebühren von 10 Prozent an.

Die neue Gebührenstruktur könnte auch auf den Verbraucher zurückfallen: Es bleibt zu beobachten, ob Händler ihre Preise anpassen um die Abgaben auszugleichen.

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#2 Diesel-Aus in Berlin

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Behörden sind in der Pflicht, Luftreinhaltepläne so anzupassen, dass Grenzwerte eingehalten werden können. Deshalb muss nun auch die Stadt Berlin Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm 1 bis 5 im Juni 2019 in 15 Straßenabschnitten verbieten.

Das gleiche gilt fürs Ruhrgebiet: Die Innenstadt in Gelsenkirchen und Essen wird für Diesel-Autos gesperrt, auch Teile von der A40 sollen betroffen sein.

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#3 Grüne Alternative: E-Scooter zugelassen

Trostpflaster für alle Diesel-Fahrer: Ab dem 15. Juni tritt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom Bundeskabinett in Kraft. Den wendigen Rollern steht also nichts mehr im Wege. Die elektrischen Tretroller sind nicht nur praktisch, sie sollen auch die Innenstädte sauberer machen. Noch dazu macht das Umherdüsen auf E-Scootern Spaß. Erlaubt ist das allerdings entgegen den Plänen von Bundesverkehrsminister Scheuer nur auf Radwegen.

Aber Vorsicht: Die Gefährte sind nicht frei von Sicherheitsrisikos: Lime-E-Scooter haben bereits Fahrer abgeworfen.

#4 Keine Gratis-Snacks im Flieger

Wer sich auf Kurz- und Mittelstreckenflügen über kostenlose Snacks gefreut hat, wird jetzt bitter enttäuscht: Wie viele andere Billigairlines zuvor, streicht auch Eurowings nun die kostenlosen Knabbereien für Kunden mit Smart-Tarif.

Als kleine Entschädigung dürfen Passagiere mit Smart-Tarif-Ticket ab Juni jedoch am Priority Boarding teilnehmen.

Die rosigen Zeiten sind vorbei: Auch Handgepäck dürfen Passagiere bei vielen Airlines nicht mehr kostenlos mitnehmen. Außerdem wird an den Sicherheitskontrollen strenger durchgegriffen.

#5 Bald gebührenfreies Abheben?

Außerdem wird in diesem Monat ein Urteil erwartet, das viele Verbraucher betreffen würde: Am 18. Juni entscheidet der Bundesgerichtshof, ob Extra-Gebühren an Bankautomaten rechtmäßig sind oder nicht. Eingeleitet wurde das Verfahren wegen einer Klage eines Kundens, der sich durch die Gebühren bei Ein- und Auszahlungen benachteiligt fühlt.

Bereits im letzten Jahr hat der Verbraucherschutz Banken wegen den berechneten Gebühren angeklagt. Kritisiert wurde vor allem die Irreführung der Kunden am Automaten.

Alles neu bringt also nicht nur der Mai, sondern auch der Juni. Bleibt abzuwarten, ob wir in Zukunft lästige Gebühren an Bankautomaten sparen können.

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