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Vorsicht bei deinem Router: Diese Änderung könnte zum Problem werden

Den eigenen Router selbst auszuwählen, könnte bald ein Ende haben. Noch im Dezember besteht die Möglichkeit, dass Routerzwang durchgesetzt wird.

Handy in der Hand und Router.
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Bisher können Nutzer frei wählen, mit welchem Gerät sie ins Netz gehen und surfen. Eine womöglich bevorstehende Änderung könnte jedoch dafür sorgen, dass bald Routerzwang besteht, je nachdem welchen Internetanbieter du nutzen möchtest.

Handy in der Hand und Router.

Vorsicht bei deinem Router: Diese Änderung könnte zum Problem werden

Den eigenen Router selbst auszuwählen, könnte bald ein Ende haben. Noch im Dezember besteht die Möglichkeit, dass Routerzwang durchgesetzt wird.

Routerzwang in Deutschland: Das könnte dich erwarten

Seit dem 1. August 2016 sind Anwender dazu berechtigt, sich unabhängig von ihrem Provider selbst auszusuchen, welches Gerät sie zum Surfen im Netz nutzen möchten. Gerade in Deutschland ist beispielsweise die FritzBox von AVM überaus beliebt. Möglich ist dies durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die vor vier Jahren durchgesetzt wurde. Diese Klarstellung hatte den davor herrschenden Routerzwang abgeschafft.

Jetzt könnte genau dieser aber zurückkehren, wie der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) laut t-online. de warnt. So wird befürchtet, dass die derzeitige Arbeit an einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes „die Endgerätewahlfreiheit (…) umgehen bzw. massiv (…) erschweren“ könnte. Diese wird gegenwärtig unter Leitung des Bundeswirtschaftsministeriums ausformuliert und muss laut Vorgabe bis zum 21.Dezember 2020 umgesetzt werden.

Das heißt Routerzwang für Nutzer

Im Fokus steht dabei der sogenannte Netzabschlusspunkt, also die Stelle, an der die Verantwortung der Provider aufhört. Für Netzanbieter gelten Router als genau dieser letzte Punkt in ihrem Verantwortungsbereich, so dass die Entscheidung über die Art des Gerätes bei ihnen liegen sollte. Seit 2016 ist allerdings die Anschluss-Dose als passiver Netzabschlusspunkt festgeschrieben.

Wird mit der Novelle geregelt, dass der Router in Ausnahmefällen diese Rolle zugesprochen bekommt, herrscht ein Routerzwang. Es wird befürchtet, dass viele Anbieter davon Gebrauch machen werden, vor allem da verkaufte und vermietete Router eine gute Einnahmequelle darstellen.

In Bezug auf einen möglichen Routerzwang würde dies für Nutzer bedeuten, dass sie bei der Verwendung eines nicht vom Internetanbieter vorgesehenen Gerätes keine der notwendigen Zugangsdaten erhalten würden. Sie müssten demnach den vom Provider vorgeschriebenen Router auf Zwang nutzen.

Auch ohne Routerzwang solltest du gut darauf achten, welches Gerät du dir zulegst. Ein WLAN-Router-Test hat gezeigt, dass 127 Modelle gefährlich sind. Was dich auch interessieren dürfte, ist der tatsächliche Stromverbruach deines Routers. Laut Stiftung Warentest gibt es übrigens nur einen wirklich guten Router.

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