Veröffentlicht inDigital Life

Für illegale Downloads haftest du – auch wenn du nichts getan hast

Ein neues Gerichtsurteil sorgt dafür, dass illegale Downloads künftig noch schwieriger zu verbergen sind.

Richterhammer
Illegale Downloads bergen Risiken. Foto: Getty Images/Larry Washburn

In den vergangenen Jahren haben sich auf EU- und Bundesebene viele Parteien, aber auch nichtparteiliche Organisationen, der Verschärfung des Urheberrechts verschrieben. Vor allem gegen Filesharing-Plattformen wird daher verschärft vorgegangen. In Zuge dessen kommt es zu neuen Urteilen und sogar Gesetzen, die Urheber vor den Folgen illegaler Downloads ihrer Schöpfungen schützen sollen. In einigen dieser Fälle wird dieser Schutz auch über den der Privatsphäre von Nutzern gestellt.

Richterhammer

Für illegale Downloads haftest du – auch wenn du nichts getan hast

Ein neues Gerichtsurteil sorgt dafür, dass illegale Downloads künftig noch schwieriger zu verbergen sind.

Was ist Filesharing?

Filesharing bedeutet soviel wie „Dateien teilen“ und spielt im Kampf um die Einhaltung des Urheberrechts eine wichtige Rolle. Entsprechende Plattformen ermöglichen es Internetnutzern teils urheberrechtliche Inhalte herunterzuladen – ohne dass sie dafür zahlen müssen. Das kannst du dir vorstellen wie eine Art anonymer Tauschbörse. Du bekommst Daten und gibst sie zeitgleich an andere unbekannte Nutzer weiter. Für dich selbst laufen viele dieser Prozesse auf Filesharing-Plattformen unbemerkt ab.

Wegen illegaler Downloads: Richterin statuiert Exempel

Mittlerweile gibt es im Netz unzählige Filesharing-Plattformen. Viele von ihnen werden zur illegalen Verbreitung von Musik, Videospielen und auch Filmen genutzt. Für Urheber kann dies je nach Ausmaß teils schwere Verluste nach sich ziehen. So zog eine Klägerin vor das Amtsgericht München. Zuvor hatte sie über einen Dienstleister IP-Adressen von Nutzern ermitteln lassen, die das Werk „Für immer Single?“ (2014) illegal gedownloadet hatten.

Eine der Beklagten wehrte sich jedoch vehement gegen den Vorwurf des illegalen Downloads. Sie habe zur besagten Zeit bereits im Bett gelegen und auch keines ihrer Familienmitglieder habe sich zu dieser Zeit am Rechner befunden. Vor Gericht erklärte sie, es müsse sich um einen selbstständigen Datentransfer oder einen Hackerangriff gehandelt haben.

Die zuständige Richterin aber ließ dies nicht gelten. „Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast“, ließ sie verlauten. „Dieser entspricht er dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.“

Anschlussinhaber müssen Kooperieren

Insoweit sei der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet. „So kann nicht ausreichend sein, dass im Lichte der Familie allein die pauschale Möglichkeit des Internetzugriffs von Familienmitgliedern genügt, um der sekundären Darlegungslast nachzukommen“, heißt es weiter.

Obwohl ein Sachverständiger die Behauptungen der Beklagten bestätigte und darüber hinaus keine Filesharing-Software auf dem betreffenden Computer gefunden wurde, entschied das Gericht für ein Urteil über 1.391 Euro Schadensersatz. Auch muss die Frau für die Kosten für das Sachverständigengutachten von mehr als 3.400 Euro aufkommen.

Begründet hat die vorsitzende Richterin ihre Entscheidung mit der „sekundären Darlegungskraft“ der Beklagten. Sie müsse darüber informieren, ob jemand und wer zum Tatzeitpunkt Zugang zum Anschluss hatte. Allerdings können nicht nur illegale Downloads richtig teuer werden. Denn obwohl es für Behörden nicht gerade einfach ist, festzustellen, ob du etwas illegal gestreamt hast, gibt es auch für illegales Streaming immense Geldstrafen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.