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Fehltritt im Homeoffice: Eines kann dich überraschend Geld kosten

Das Arbeiten zu Hause ist für viele inzwischen die vorherrschende Art, den eigentlichen Bürojob auszuüben. Trotzdem gibt es ein Sache, die dabei weiterhin oft falsch gemacht wird. Am Ende hat das sogar unnötige Ausgaben zur Folge.

Mann am Laptop
Am Laptop die Kamera abdecken? Vielleicht besser nicht. © Getty Images/Robert Kneschke/EyeEm

Die vergangenen Jahre haben den Arbeitsmarkt grundlegend umgekrempelt. Wer früher darum kämpfen musste, auch mal aus dem Homeoffice arbeiten zu dürfen, kann das in manchen Fällen aktuell sogar dauerhaft tun. So standardisiert die Arbeitsweise inzwischen allerdings ist, so wenig wissen viele um eine Raffinesse, die ganz simpel Geld sparen kann.

Klassischer Fehler: Vergiss nie die Homeoffice-Pauschale

Am 31. Juli 2022 (beziehungsweise am 1. August 2022) ist es wieder soweit. Dann wird die Steuererklärung 2021 fällig, und ist insbesondere für alle im Homeoffice wichtig. Der Grund sind die 2020 eingeführten Erleichterungen bei den Kosten, die dir durch die Arbeit zu Hause entstehen.

Wer beispielsweise kein richtiges Arbeitszimmer hat, dennoch aber nicht ins Büro darf, kann das inzwischen mit der Steuererklärung geltend machen und sollte das auch, um sich Geld zurückzuholen. Zumindest noch in diesem Jahr, denn die sogenannte Homeoffice-Pauschale wurde zunächst nur bis Ende 2022 verlängert.

Das ist durch Homeoffice jetzt anders bei der Steuererklärung

Bislang war es so, dass ohne Arbeitszimmer keine nennenswerten Steuervorteile erzielt werden konnten. Nötig war dazu nämlich ein erst Raum, der durch eine Tür von anderen Zimmern getrennt ist und nur zu maximal zehn Prozent privat in Nutzung ist.

Inzwischen kannst du aber auch am Küchentisch arbeiten und dafür Geld zurückbekommen. Genauer heißt es dazu seit 2020 laut Handelsblatt:

  • Wer im Homeoffice tätig ist, soll eine Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag erhalten – maximal 600 Euro pro Jahr.
  • Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten.

Achte auf Details bei der Homeoffice-Pauschale

Dabei gibt es Verschiedenes zu beachten. So gilt es nur absetzbar als Homeoffice, wenn du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast. Ein Geschäftsessen außerhalb zum Beispiel macht die Pauschale für diesen Tag nichtig. Auch kann sie bei mehreren Jobs nur einmal Pro Tag geltend gemacht werden. Ob du dabei freiwillig oder durch Pflicht im Homeoffice bist, ist dagegen unerheblich.

In manchen Fällen, in denen ein Arbeitszimmer vorhanden ist, kannst du übrigens wählen: Homeoffice-Pauschale oder teilweise beziehungsweise volle Absetzung deiner Miete.

  • Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit: Die Miete kann in voller Höhe abgesetzt werden.
  • Das Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, es steht aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung: Die Miete kann bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden.

Aber Achtung: Die Homeoffice-Pauschale lohnt sich vor allem für jene, die kein eigenes Arbeitszimmer besitzen und bei denen die Werbungskosten den jährlichen Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen. Hierzu zählen auch Ausgaben für nötige Gerätschaften, wie Laptop, PC, Zubehör und Co.

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Quellen: Handelsblatt, eigene Recherche

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

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