Veröffentlicht inDigital Life

Erlaubte Kontrolle im Homeoffice: Dann darf der Chef vorbeikommen

Wer von zu Hause aus arbeitet, rechnet mit einem sicher nicht. Den eigenen Vorgesetzten, die an der Tür klingeln. Erlaubt ist es allerdings, unter einem speziellen Umstand.

Gast an der Tür
Darf der Chef im Homeoffice vorbeischauen? © Getty Images/urbazon

Längst nicht jedes Berufsfeld ermöglicht ein Ausweichen ins Homeoffice. Und für viele ist das mobile Arbeiten (oder auch Telearbeit) dagegen erst in den vergangenen Jahren wirklich ausgebaut worden. Kein Wunder also, dass es weiterhin offene Fragen dazu gibt. Zum Beispiel jene nach einem Besuchsrecht von Chefin oder Chef zu Hause.

Gast an der Tür

Erlaubte Kontrolle im Homeoffice: Dann darf der Chef vorbeikommen

Wer von zu Hause aus arbeitet, rechnet mit einem sicher nicht. Den eigenen Vorgesetzten, die an der Tür klingeln. Erlaubt ist es allerdings, unter einem speziellen Umstand.

Überwachung im Homeoffice? Nicht ohne deine Zustimmung

Der genaue Grund, aus dem Chefin oder Chef ihre Mitarbeiterschaft zu Kontrollzwecken in den eigenen vier Wänden aufsuchen dürfen, ist ein sehr spezieller: Zur Gefährdungsbeurteilung. Das Gute vorweg: Dies ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Angestellten erlaubt, wie n-tv unter Berufung auf den Blog für Betriebsräte des Bund-Verlages erklärt.

Demnach gehört auch dein Platz im Homeoffice rechtlich gesehen zum Betrieb und muss die dort gültigen Regelungen zum Arbeitsschutz erfüllen. Um eventuelle Risiken für deine Gesundheit zu ermitteln, ist daher rein theoretisch eine entsprechende Beurteilung nötig.

Wirklich zulässig nur bei Telearbeit

Sollte dein Arbeitgeber darauf bestehen, die Gegebenheiten bei dir zu Hause zu prüfen, kannst du das dennoch ablehnen. Laut Grundgesetz darf niemand ohne Zustimmung deine Wohnung betreten. In solchen Fällen lässt es sich auf Fotos und Fragebögen ausweichen. Verweigerst du dagegen auch diese Optionen, kannst du zurück ins Büro geordert werden.

Die eigentliche Berechtigung des häuslichen Besuchs kann am Ende aber nur bei sogenannter Telearbeit geltend gemacht werden. Im Gegensatz dazu steht das mobile Arbeiten. In einem solchen Fall kannst du den Kontrollbesuch nämlich einfach ablehnen.

Ist Homeoffice Telearbeit oder mobiles Arbeiten?

Der Begriff Telearbeit umfasst per gesetzlicher Definition durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in erster Linie einen festen, vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz mit entsprechender Ausstattung wie Laptop, Bildschirm, Maus, Tastatur und Co.

Mobiles Arbeiten ist dagegen bislang nicht genau definiert und bedeutet das Arbeiten an beliebigen Orten. Dieses wird durch die Zurverfügungstellung von mobilen Endgeräten ermöglicht.

Quellen: n-tv, eigene Recherche

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