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Handy-Blitzer voraus: In diesem Bundesland solltest du besonders auf der Hut sein

Ein Bundesland will in Zukunft weiträumig Handy-Blitzer, sogenannte Monocams, einführen. Erwischen sie dich, wird es richtig teuer.

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Hast du beim Autofahren ein Handy in der Hand, gehen damit nicht nur schwere Risiken einher. Auch die Bußgelder, die eine solche Aktion nach sich zieht, sind nicht ohne. Umso wichtiger ist es, dass du auf Freisprechanlagen zurückgreifst oder schlicht rechts ranfährst, wenn sich der Griff zum Smartphone nicht vermeiden lässt. Noch akuter wird die Dringlichkeit derzeit, da der Gesetzgeber Handy-Blitzer, sogenannte Monocams, auf den Weg schickt – vor allem in Rheinland-Pfalz.

Pilotprojekt testete Handy-Blitzer

Schon 2022 brachte man im Rahmen eines Pilotprojekts Kameras oberhalb der Fahrbahn an. Zunächst erschienen die neuartigen Kameras über Autobahnen in den Großräumen Trier und Mainz – jeweils angekündigt durch Schilder mit der Aufschrift „Überwachung Handyverbot“. Dem ADAC (Allgemeiner Deutsche Automobil-Club) zufolge funktioniere das System folgendermaßen:

„Die hochauflösenden Kameras sind schräg nach unten gerichtet, so dass sie durch die Frontscheibe in das Auto hinein fotografieren. Sie sind mobil einsetzbar und funktionieren zu jeder Tageszeit und bei jedem Wetter. Das so genannte Monocam-System achtet auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrenden und auf dessen entsprechende Handhaltung. Werden beide Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus.“

ADAC

Da nicht alle Aufnahmen der Handy-Blitzer eindeutig seien, würden sie anschließend durch geschultes, polizeiliches Personal gesichtet und bewertet. Wirst du erwischt, musst du mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

„Jeder davon ist einer zu viel“

Das Pilotprojekt zeigte solche Erfolge, dass es nun ausgeweitet werden soll. „Alleine im Jahr 2022 gab es in Rheinland-Pfalz 1.041 Unfälle, die auf Ablenkung zurückzuführen waren“, erklärt der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling. „Jeder davon ist einer zu viel.“ Die Maßnahmen in Trier und Mainz hätten die präventive Wirkung der Monocam belegt. Aus diesem Grund wolle man die Anlagen im gesamten Bundesland einführen.

„Wir haben herausgefunden, dass durch unseren neuen Ansatz die Anzahl der Ablenkungsverstöße in den Testphasen in Trier und Mainz mindestens halbiert wurde“, so Ebling. „Deshalb werden wir mit der nächsten Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes einen Vorschlag für eine Rechtsgrundlage erarbeiten, die den dauerhaften Einsatz der Monocam ermöglicht. Dabei werden wir natürlich auch die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigen.“

Quelle: ADAC; Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz

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