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Fahrerflucht: Welche Strafen drohen und was du sonst wissen solltest

Begeht ein Verkehrsteilnehmer Fahrerflucht, so drohen ihm satte Strafen. Hier erfährst du, welche das sind und was überhaupt als Unfallflucht zu zählen ist.

Fahrerflucht Strafe
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Pflicht für Neuwagen ab 06. Juli 2022: Fahrassistenzsysteme // IMTEST

Das Fahren im Auto soll EU-weit sicherer gemacht werden: Ab dem 06. Juli 2022 müssen folgende Fahrerassistenzsysteme in jedem neu entwickelten Fahrzeug installiert sein, damit eine Anmeldung erfolgen kann. Für Neuwagen gilt die Verordnung ab 2024.

Verursachst du im Straßenverkehr einen Unfall, so ist es in aller Regel üblich, dass du den Schaden bei deinem Gegenüber prüfst und dich den möglicherweise unangenehmen Konsequenzen stellst. Entfernst du dich jedoch panisch und ohne einen Hinweis auf deinen Kontakt dazulassen vom Ort des Geschehens, so spricht man von Fahrerflucht, mit der Strafen einhergehen. Welche das sind, verraten wir im Folgenden.

Fahrerflucht: Was ist das eigentlich und was fällt nicht darunter?

Von der Fahrerflucht oder auch Unfallflucht spricht man, wenn jemand mit seinem Auto einen Schaden oder Unfall verursacht und sich anschließend – womöglich aus Angst vor den drohenden Kosten oder einer Verhandlung – aus dem Staub macht. Doch dabei handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt: Fahrerflucht steht unter Strafe und wird laut dem Strafgesetzbuch und seinem Paragrafen 142 streng verfolgt. Hier spricht man rechtlich auch von einem „unerlaubten Entfernen vom Unfallort“.

Dabei unterscheidet man allerdings zwischen einem sogenannten Sachschaden, wenn du beispielsweise ein anderes Auto angefahren hast, oder einem Personenschaden, also wenn ein anderer Mensch zu Schaden gekommen ist. In beiden Fällen droht eine Strafe für Fahrerflucht. Außerdem zählt als Fahrerflucht auch, wenn du den Unfallort verlässt, obwohl du selbst gar nicht direkt einen Schaden verursacht hast. Denn jeder Unfallbeteiligte kann Fahrerflucht begehen.

Natürlich gibt es auch Situationen, in denen dir keine andere Wahl bleibt, als den Unfallort umgehend zu verlassen. Aus diesem Grund ist eine Fahrerflucht in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Du willst den Schaden bei der Polizei melden und verlässt deswegen den Unfallort.
  • Du bist verletzt oder benötigst dringend Hilfe, auch, falls es dabei um einen anderen Menschen geht.
  • Du musst gefährliche Gegenstände von der Straße entfernen.
  • Du hast lediglich dein eigenes Fahrzeug oder dich selbst beschädigt und sonst nichts und niemanden.
  • Du hast ein Straßenschild oder eine Leitplanke angefahren – musst dich dann aber trotzdem bei der Polizei melden.
  • Du hast ein Tier angefahren.
  • Du hattest einen Wildunfall. (Der Vorfall muss trotzdem gemeldet werden.)

Die zwei wichtigsten Arten der Fahrerflucht

Rein grundlegend ist bei der Fahrerflucht und potentiellen Strafen zwischen zwei entscheidenden Arten zu unterscheiden, die wir zuvor bereits kurz angeschnitten haben: Der Fahrerflucht mit einem Sachschaden und der Fahrerflucht mit einem Personenschaden.

Fahrerflucht mit Sachschaden

Von Fahrerflucht mit einem Sachschaden spricht man beispielsweise dann, wenn du bei einem Unfall einen Gegenstand wie ein fremdes Auto beschädigt hast. Selbst, wenn sich der Schaden auf ein Minimum wie einen Kratzer oder eine Delle beläuft, fällt dies unter den Begriff Fahrerflucht und eine Strafe ist die Folge.

Fahrerflucht mit Personenschaden

Hast du bei einem Unfall hingegen einem Menschen geschadet, so spricht man hierbei von Fahrerflucht mit Personenschaden, solltest du dem Geschädigten nicht helfen oder sogar einfach weiterfahren. Allerdings fallen bei solch einem Fall von Fahrerflucht die Strafen wesentlich höher aus.

Hinzu kommt der mögliche Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Rein grundlegend bist du nämlich dazu verpflichtet, einem Verletzten noch am Ort des Geschehens zu helfen und im Falle des Falles sogar Erste Hilfe zu leisten.

Fahrerflucht: Die Strafen im Überblick

Welche Strafe dich im Falle einer Fahrerflucht genau erwartet, ist selbstverständlich immer vom ganz individuellen Hergang abhängig. Je nachdem fällt natürlich auch die Höhe der zu zahlenden Geldstrafe oder der möglichen Freiheitsstrafe aus. Einen groben Überblick liefert folgende Tabelle:

TatvorwurfStrafe bzw. BußgeldPunkte in Flensburgweitere Strafen
Un­er­laub­tes Ent­fernen vom Un­fall­ort nach § 142 StGBGeld­strafe oder Frei­heits­strafe von bis zu drei Jahren2 bis 3Fahr­ver­bot oder Ent­zug der Fahr­er­laub­nis
Als Be­tei­lig­ter eines Ver­kehrs­un­falls nicht un­ver­züg­lich an­ge­hal­ten30 Euro
An­de­ren an­we­sen­den Be­tei­lig­ten bzw. Ge­schä­dig­ten ei­ge­ne Un­fall­be­tei­li­gung nicht an­ge­ge­ben30 Euro
Trotz Un­fall­be­tei­li­gung keine An­ga­ben zu Namen, An­schrift oder Haft­pflicht­ver­siche­rung ge­macht oder Füh­rer­schein nicht vor­ge­wie­sen30 Euro
Fahrerflucht: Die Strafen im Überblick

Um ein besseres Verständnis für die einzelnen Strafen zu bieten, schlüsseln wir im Folgenden noch einmal unterschiedliche Beispielfälle auf.

VerstoßSachschaden bis 600 EuroSachschaden zwischen 600 und 1.300 EuroSachschaden über 1.300 EuroPersonenschaden (fahrlässige Körperverletzung)Personenschaden (fahrlässige Tötung)
GeldstrafeZahlung an gemeinnützige EinrichtungStrafe in Relation zu MonatsgehaltGeldstrafe (kann höher sein als Monatsgehalt)Geld- oder FreiheitsstrafeGeld- oder Freiheitsstrafe
Punkte in Flensburg2333
Fahrverbotmaximal 3 MonateEntzug des Führerscheinsmaximal 3 Monate oder direkter Entzug des FührerscheinsEntzug des Führerscheins
Freiheitsstrafebis zu 3 Jahrebis zu 5 Jahre
Beispiele für Strafen bei Fahrerflucht

Wie verhält es sich mit Fahrerflucht in der Probezeit?

Begehst du während deiner Probezeit, also üblicherweise in den ersten zwei Jahren nach dem Erhalt deines Führerscheins, Fahrerflucht, drohen dir ebenfalls Strafen. Dabei wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden und die Unfallflucht zählt zu den ersteren.

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In der Regel verlängert sich deine Probezeit um satte zwei Jahre, wenn du während dieser eine Fahrerflucht begehst. Außerdem erwartet dich ein Aufbauseminar für Fahranfänger, dessen Kosten du natürlich selbst tragen musst.

Verjährt Fahrerflucht?

Tatsächlich verjährt auch Fahrerflucht, was Strafen für die Missetat hinfällig macht. Der Zeitraum, nach welchem du nicht mehr für eine Unfallflucht belangt werden kannst, beläuft sich auf fünf Jahre.

Was du als Geschädigter tun kannst

Solltest du einmal ein Opfer von einem Fahrerfluchtdelikt werden, so kannst du dich mit einem Gang zur Polizei zur Wehr setzen. Hier erstattest du Anzeige gegen Unbekannt. Manchmal kommt es dann sogar vor, dass sich der Verursacher deines Unfalls schon bei den Beamten gemeldet hat und der Vorfall schnell aufgeklärt werden kann. Andernfalls wird deine Anzeige aufgenommen und nach dem Täter gefahndet.

Bleibt die Fahndung ziellos, so übernimmt deine Vollkaskoversicherung bei kleineren Schäden an deinem Fahrzeug die Kosten. Die Haftpflicht greift in dem Fall nur bei Schäden, die du selbst verursacht hast. Leider ist die Aufklärungsrate gerade bei kleineren Schäden sehr niedrig und ohne Zeugen wird es ohnehin schwer, etwas nachzuweisen.

Quellen: eigene Recherche

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

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