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Kfz-Steuer: Wer dieses Auto fährt, muss wohl bald hunderte Euro mehr zahlen

Ganz aktuell wird eine Änderung der bisherigen Regelungen in Bezug auf eine vergünstigte Kfz-Steuer geprüft. Das betrifft ganz spezielle Fahrzeuge.

Autos in einer Reihe
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Die Subvention für Oldtimer könnte künftig gestrichen werden. Da immer mehr Fahrzeuge unter die Kategorie fallen, entgehen dem Staat inzwischen jährlich rund 170 Millionen Euro an Steuergeldern. Ein Grund, die Kfz-Steuer-Regelung dahingehend anzupassen.

Kfz-Steuer: Keine Ersparnis mehr für Oldtimer?

Wie unter anderem die taz berichtet, prüft der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags derzeit eine konkrete Möglichkeit zum Abbau klimaschädlicher Subventionen. So soll einem Bericht zufolge festgestellt werden, ob eine Änderung bei der Zulassung von Oldtimern nötig oder möglich ist. Das würde sich auf aktuelle Vergünstigungen der Kfz-Steuer auswirken.

Gegenwärtig gilt ein Fahrzeug in Deutschland als historisch wertvolles Fahrzeug (Oldtimer), wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und in einem allgemein guten Zustand ist wie Efahrer erklärt. Zudem muss es die sogenannte H-Abnahme (H für Historisch) des TÜV oder eines anderen berechtigten Prüforgans bestehen. Jährlich lassen sich so hunderte Euro an Kfz-Steuer sparen.

Denn, so der Rechnungsprüfungsausschuss: Oldtimer werden seit einer Reform der Kfz-Steuer 1997 pauschal und nicht nach Hubraum und Emissionen besteuert. Dieser Betrag liegt in den meisten Fällen unter der Regelbesteuerung. Fah­re­r*innen eines Diesel mit einem Hubraum von 1.500 Kubikzentimetern (cm³) in der ungünstigsten Schadstoffklasse würden so beispielsweise 371 Euro pro Jahr weniger bezahlen.

Immer mehr Oldtimer zugelassen

Dazu kommt, dass sich der Bestand an Oldtimern seit 1997 nahezu verdreifacht hat. Das liegt unter anderem daran, dass man 2007 aus der Definition „vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt“ das Wort „vornehmlich“ gestrichen hatte. Seitdem ist die Zahl an entsprechend kategorisierten Fahrzeugen von 135.000 pro Jahr auf 400.000 (2020) jährlich gestiegen, erklärt die taz weiter.

Während der Rechnungshof von einem Fortsetzen des Trends ausgeht, bestreitet das Finanzministerium, dass durch die Kfz-Regelung für Oldtimer auch Fahrzeuge gefördert würden, die im Alltagsverkehr zum Einsatz kommen. Belastbare Daten konnte man dazu allerdings bislang nicht vorlegen. Eine entsprechende Frist setzte man dem Ministerium bis zum 31. Oktober.

Quellen: taz, Efahrer, Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags

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