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Samsung-Handys: Möglicher Verkaufsstopp – diese Modelle sind betroffen

Damit Smartphones immer eine feste Verbindung zu anderen Geräten und zum Internet haben, benötigen sie die „Time-Division“-Technologie. Aber deren Patent gehört bereits jemandem.

Samsung-Handys in einer Verkaufsauslage.
© Nemanja - stock.adobe.com

Samsung-Handy-Vergleich: Diese Smartphones sind empfehlenswert

Samsung Smartphones sind extrem beliebt.Sie sind langlebig und glänzen immer wieder mit einem schicken Design.

Obwohl Samsung-Handys auf der ganzen Welt weit verbreitet sind, kann es Unklarheiten bei ihrer Technologie geben. Ein chinesisches Unternehmen meint nun, der südkoreanische Konzern habe ihr Patent verletzt.

Darum geht es bei dem Rechtsstreit

Schon seit vielen Jahren dominieren Unternehmen wie Apple oder Samsung den Markt für Smartphones. Dabei werden die Geräte allerdings ständig weiterentwickelt, um mit den technologischen Neuerungen Schritt zu halten. Aber damit kann es auch zu Problemen kommen. So scheinen zahlreiche Samsung-Handys Technik zu nutzen, ohne dabei aber an den Patentinhaber die notwendigen Gebühren zu zahlen.

So sieht das zumindest der Inhaber des Patents für die „Time-Division-Duplex“-Technik. Diese stellt sicher, dass das Smartphone immer eine stabile Verbindung zum Sendemast hat, egal, wie schnell sich User*innen bewegen. Datang Mobile, ein chinesisches Unternehmen, meint, dass es zuerst die Technologie entwickelt habe, worin ihm das Landgericht München I Recht gab, wie heise online berichtet.

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Diese Samsung-Handys sind vom Verkaufsverbot bedroht

Genauer geht es bei dem Streit jedoch vor allem um den deutschen Markt. Nur hier ist Datang Mobile nämlich der Inhaber des fraglichen Patents. Das Landgericht verurteilte Samsung zu harten Maßnahmen, unter anderem einer hohen Entschädigungszahlung an den chinesischen Konzern. Das ist aber bei weitem nicht alles. So sollen alle im Handel befindlichen Samsung-Handys, die das Patent verletzen, zerstört werden. Dazu käme noch ein Verkaufsverbot, bis eine Regelung mit Datang gefunden sei.

Die von den Maßnahmen betroffenen Modelle verfügen alle über ein gemeinsames Merkmal. Die Samsung-Handys müssen 4G-fähig sein, denn nur hier ist die umstrittene Technologie verbaut. Allerdings gilt das für praktisch alle derzeit im Handel befindlichen Varianten in Deutschland. Daher ist es für Kund*innen ein Glück, dass das Urteil bislang nicht rechtskräftig ist. Dafür müsste Datang eine Sicherheitsgebühr leisten, in dem Fall würde die Entscheidung sofort vollstreckt. Es ist daher wahrscheinlich, dass Samsung plant, Berufung einzulegen – auch wenn das noch nicht geschehen ist.

Quellen: heise online

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