Immer wieder kommt es im Laufe eines Jahres zu rechtlichen Neuerungen und angepassten Richtlinien. Diese zielen häufig nur auf spezielle Personengruppen, in anderen Fällen sind sie aber auch für alle Bundesbürgerinnen und -bürger verpflichtend. Was ändert sich 2025 im August? Das sind die folgenden Dinge.
Was ändert sich 2025 im August?
Schon zum 1. August müssen sich viele Bürger*innen auf die nächsten neuen Vorschriften einstellen, die sie direkt betreffen. Was sich genau ändert 2025? Während Rentner*innen beispielsweise eine frühere, aber geringere Rentenzahlung erwartet, gelten ab sofort beim Personalausweis und für Technikgeräte neue Standards. Das ist aber noch nicht alles.
#1 Frühere Rentenzahlung trotz Beitragsabzügen
Wie schon im Juli werden auch im August pauschal Beiträge zur Pflegeversicherung für das erste Halbjahr einbehalten – abhängig vom Fall 3,6 oder 4 Prozent der monatlichen Rentenzahlung. Danach greift wieder der reguläre Satz, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Diese pauschale Regelung vereinfacht die Verwaltung, sorgt aber für konstante Abzüge im weiteren Jahresverlauf.
Am Monatsende gibt es für Rentnerinnen und Rentner dennoch eine erfreuliche Ausnahme: Da der 31. August auf einen Sonntag fällt, wird die Überweisung voraussichtlich schon am Freitag, dem 29. August, auf dem Konto erscheinen – also ganze zwei Tage früher als gewohnt.
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#2 WLAN und Bluetooth: Neue Pflicht zur Sicherheitskennzeichnung
Was ändert sich noch 2025? Ab August dürfen elektronische Geräte mit Netzwerkverbindung – zum Beispiel Lautsprecher, Haushaltsroboter oder Kopfhörer – nur noch dann in der EU verkauft werden, wenn sie den aktuellen Cybersicherheitsrichtlinien entsprechen. Die CE-Kennzeichnung deckt nun laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auch den Schutz vor digitalen Angriffen ab, nicht mehr nur die technische Betriebssicherheit.
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#3 Digitales Passbild wird zur Pflicht
Wer ab dem 1. August einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragt, muss künftig ein digitales Foto einreichen – analoge Lichtbilder sind nicht mehr zulässig. Die Aufnahmen können direkt in der Behörde erstellt werden oder durch zertifizierte Fotografen, die das Bild dann digital an die zuständige Stelle senden.
Die Regelung ist bereits seit Mai gültig, durch eine Übergangsphase wegen technischer Anpassungen wurde sie bislang nur eingeschränkt angewendet.
#4 Weniger Vergütung für Solarstrom
Wie der ADAC erklärt, sinkt darüber hinaus zum 1. August erneut die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Vergütung verringert sich wie vorgesehen halbjährlich um ein Prozent und liegt nun bei 7,87 Cent je Kilowattstunde (für Anlagen zwischen zehn und 40 kW). Wer bereits eine Anlage betreibt, ist davon nicht betroffen – die Förderhöhe bleibt für 20 Jahre konstant.
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#5 Neue Pflichten für KI-Anbieter ab August
Was sich auch 2025 ändert, ist der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Am 2. August tritt der EU AI Act in Kraft – ein Gesetzespaket, das mehr Transparenz verlangt. Anbieter wie ChatGPT oder Google Gemini müssen künftig offenlegen, wie ihre Systeme funktionieren und mit welchen Daten sie trainiert wurden. Zudem ist die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten jetzt verpflichtend.
Die Umsetzung erfolgt jedoch stufenweise: Ab 2026 gelten die Anforderungen zunächst für neue Systeme, ein Jahr später auch für bestehende. Verstöße können mit hohen Strafen geahndet werden – bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens.
#6 Großakkus ab Mitte August gratis abgeben
Während kleine Batterien schon länger kostenlos zurückgegeben werden können, galt dies bisher nicht für größere Akkus – etwa aus E-Bikes oder E-Scootern. Ab dem 18. August ändert sich das laut Batteriegesetz.de: Dann dürfen auch diese Energiespeicher kostenfrei bei Wertstoffhöfen entsorgt werden. Grundlage ist die neue EU-Batterieverordnung, die seit zwei Jahren besteht und nun schrittweise umgesetzt wird.
Quellen: EU AI Act, Deutsche Rentenversicherung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, ADAC, Batteriegesetz.de
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