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Netto-Gehalt sinkt: Warum Millionen Deutsche ab Juli weniger Geld bekommen

Ab Juli 2023 werden zahlreiche Beschäftigte eine Reduzierung ihres Nettogehalts auf ihrer Lohnabrechnung feststellen. Dieser Grund steckt dahinter.

Mann hält eine Lohnabrechnung in der Hand.
© Getty Images/coldsnowstorm

Über Gehalt sprechen: Ist das erlaubt?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, die den Arbeitnehmern verbietet, über das Gehalt zu sprechen. Aber ist das überhaupt rechtens? Wir klären auf!

Das Ziel vieler Arbeitnehmenden in Deutschland ist es, am Ende des Monats mehr netto vom brutto aufs Konto überwiesen zu kommen. Doch ab Juli wird sich jedoch für Millionen Deutsche das genaue Gegenteil erfüllen. Denn sie müssen sich ab kommenden nämlich auf ein deutlich geringeres Nett-Gehalt einstellen. Dieser Grund steckt dahinter.

Netto-Gehalt sinkt ab Juli – dieser Grund steckt dahinter

Ab Juli 2023 werden viele Arbeitnehmende in Deutschland ein geringeres Netto-Gehalt erhalten. Der Grund dafür ist die Erhöhung des Pflegebeitrags, der ab dem 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens angehoben wird, wie die Techniker Krankenkasse berichtet. Der Arbeitgeber beteiligt sich proportional an den Beiträgen zur Pflegeversicherung, wobei der prozentuale Anteil von der Anzahl der Kinder abhängig ist.

Arbeitnehmende ohne Kinder haben ein niedrigeres Netto-Gehalt

Bisher betrug der Beitragssatz für kinderlose Arbeitnehmende jeweils 1,525 Prozent. Ab Juli 2023 wird diese Aufteilung nicht mehr fair sein. Daher erhöht sich der Abzug auf der Lohnabrechnung auf 1,875 Prozent. Hier ist ein Beispiel: Gemäß Berechnungen des Online-Portals Chip.de wird ab Juli 2023 der Beitrag zur Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmende, die ein Bruttogehalt von 3000 Euro erhalten, um 25 Euro erhöht. Somit belaufen sich ihre alleinigen Kosten für die Pflegeversicherung auf 81 Euro.

Familien profitieren von der Beitragserhöhung

Diejenigen, die von der Beitragserhöhung profitieren, sind Familien. Im Gegensatz zu kinderlosen Arbeitnehmenden werden sie ab Juli eine höhere Summe auf ihrem Gehaltszettel vorfinden. Denn der Beitragssatz wird pro Kind um 0,25 Beitragspunkte reduziert – und das gilt für bis zu fünf Kinder. Dadurch können Eltern ihren Beitragssatz auf bis zu 2,4 Prozent senken. Es ist jedoch zu beachten, dass diese finanzielle Entlastung nur für Kinder gilt, die unter 25 Jahre alt sind.

Die vielen Zahlen können schnell zu Verwirrung führen. Dem Gesundheitsministerium zufolge sollen Arbeitnehmende ab dem 1. Juli 2023 folgende Beiträge zahlen:

  • ohne Kinder: 4 % (Anteil des Arbeitnehmers: 2,3 %)
  • mit 1 Kind: 3,4 % (Anteil des Arbeitsnehmers: 1,7 %)
  • mit 2 Kindern: 3,15 % (Anteil des Arbeitnehmers: 1,45 %)
  • mit 3 Kindern: 2,9 % (Anteil des Arbeitnehmers: 1,2 %)
  • mit 4 Kindern: 2,65 % (Anteil des Arbeitnehmers: 0,95 %)
  • mit 5 oder mehr Kindern: 2,4 % (Anteil des Arbeitnehmers: 0,7 %)

Ausnahmeregelung in Sachsen

Laut Informationen von lohn-info.de gelten die neuen Regelungen für fünfzehn Bundesländer. Allerdings gibt es in Sachsen eine Sonderregelung. Dort trägt der Arbeitgeber 1,20 Prozent der Pflegeversicherung, während der Durchschnitt im restlichen Bundesgebiet bei 1,7 Prozent liegt. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen etwas mehr zahlen als ihre Kollegen in anderen Bundesländern, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht.

Beitragserhöhung soll finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern

Das Ziel der Beitragssatzerhöhung des Gesundheitsministeriums ist es, die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen. Die Leistungen, die von der Pflegeversicherung erbracht werden, sind dabei abhängig vom Pflegegrad der Betroffenen. Die Einstufung in eine der fünf Pflegegradstufen wird von Gutachter*innen vorgenommen. Pflegegrad 1 bedeutet, dass die Selbstständigkeit nur geringfügig beeinträchtigt ist, während bei Pflegegrad 5 eine rund-um-die-Uhr Betreuung erforderlich ist.

Quellen: Chip.de, Bundesministerium für Gesundheit, Techniker Krankenkasse

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